Rz. 92

Die – in der Eintragungsgebühr inbegriffene – Bekanntmachung der Eintragung erfolgt nur noch in den Fällen, in denen die Gläubiger der Gesellschaft über die Änderungen informiert werden sollen, z.B. bei Kapitalherabsetzungen, Verschmelzungen oder Spaltungen. Diese Bekanntmachung erfolgt sowohl in der offiziellen Zeitung (virallinen lehti) unter https://www.virallinenlehti.fi/ als auch im Bekanntmachungsregister des Gerichtsregisterzentrums (oikeusrekisterikeskuksen kuulutusrekisteri) unter https://www.oikeusrekisterikeskus.fi/fi/index/kuulutukset.html

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