Vom Gesetzgeber werden – abhängig von Nutzungsintensität und Gefährdung – unterschiedlich strenge Sicherheitsanforderungen in Musterbauordnungen, Landesbauordnungen und für besondere Bauten in Garagenbauverordnungen, Hochhausrichtlinien, Gaststättenbauverordnungen, Versammlungsstättenverordnungen, Verkaufsstättenverordnungen, Krankenhausbauverordnungen, Schulbaurichtlinien, Industriebaurichtlinien oder Arbeitsstättenverordnungen festgelegt.

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