An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – in …
Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger ... vertrete. Namens und in Vollmacht desselben beantrage ich, den nachstehenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu erlassen und seine Zustellung – an die/den Drittschuldner mit der Aufforderung nach § 840 ZPO – zu vermitteln. Drei Abschriften sind entsprechend beigefügt. Die Zahlung der Gerichtsgebühren ist durch
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Gerichtskostenmarken |
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Gerichtsgebührenstempler |
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Überweisung |
erfolgt.
Für den Gläubiger wird die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen und die Beiordnung des Unterzeichners als Bevollmächtigter beantragt. Für die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wird auf die in der Anlage beigefügte Erklärung verwiesen.
Soweit das Gericht seine Zuständigkeit zum Erlass des Beschlusses nicht für gegeben erachtet, wird gemäß § 828 Abs. 3 ZPO bereits jetzt die unmittelbare Abgabe des Antrages an das örtliche zuständige Vollstreckungsgericht beantragt.
Der Gläubiger ist – nicht – zum Abzug der Vorsteuer berechtigt.
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Rechtsanwältin / Rechtsanwalt / Inkassodienstleister
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
In der Zwangsvollstreckungssache ... (Gläubiger) ./. ... (Schuldner)
Nach dem Urteil des LG ... vom ..., Az. ..., dessen vollstreckbare Ausfertigung ich [nebst dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom ....., Az. ......] und dem Zustellungsnachweis beifüge, hat der/haben die Gläubiger von dem Schuldner zu beanspruchen:
Hauptforderung entsprechend anliegender Aufstellung |
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... % Zinsen für die Hauptforderung seit dem ... |
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vorgerichtliche Mahnkosten |
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Kosten des Mahn- und Vollstreckungsbescheides – festgesetzte Kosten |
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... % Zinsen aus den festgesetzten Kosten seit dem ... |
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Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen |
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Zwischensumme |
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[Abzüglich der Zahlungen vom ... über |
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Zwischensumme |
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0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 RVG-VV aus dem Wert der Vollstreckungsforderung von ... EUR |
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Auslagenpauschale nach Nr. 7002 RVG-VV |
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19 % Umsatzsteuer nach Ziffer 7008 RVG-VV |
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Gerichtskosten für diesen Beschluss nach Nr. 2110 GKG-KV |
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15,00 EUR |
Summe |
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Wegen dieser Ansprüche und in Höhe dieses Betrages – sowie wegen der Zustellungskosten für diesen Beschluss – werden die angeblich bestehenden und künftigen Ansprüche des Schuldners als Mitglied der Genossenschaft … gegen … (Name und vollständige Anschrift des Drittschuldners = Genossenschaft) – Drittschuldner – gepfändet. Die Pfändung umfasst insbesondere
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den Auszahlungsanspruch des Schuldners bei Auseinandersetzung der Genossenschaft einschließlich des Geschäftsguthabens; |
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den Anspruch gegen die Genossenschaft auf laufende Auszahlung der Gewinnanteile; |
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den Anspruch auf Zahlung von Vergütungsansprüchen, die dem Mitglied aus Mitgliedergeschäften zustehen (Warenrückvergütung); |
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den Anspruch gegen die Genossenschaft auf Auszahlung des Anteils am Reservefonds (§ 73 GenG); |
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den Anspruch gegen die Genossenschaft auf Auszahlung des Anteils am Vermögen im Fall einer Liquidation; |
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den Anspruch auf Herausgabe der Genossenschaftssatzung. |
Dem/Den Drittschuldner/n wird verboten, an den Schuldner zu zahlen.
Dem Schuldner wird geboten, sich jeder Verfügung über die gepfändeten Ansprüche und Rechte einschließlich der Gestaltungsrechte, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Zugleich wird dem Schuldner aufgegeben, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötigen Auskünfte zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden, insbesondere
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den Nachweis über die erfolgten Einzahlungen, insbesondere über die Einzahlung des Geschäftsanteils, |
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die Gewinnanteilsabrechnungen, |
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alle Nachweise über Vereinbarungen mit der Drittschuldnerin über geldwerte Leistungen |
herauszugeben.
Zugleich werden die gepfändeten Ansprüche und Rechte dem/der Gläubiger/in zur Einziehung überwiesen.
Unterschrift
[Achtung: Hier ...