Streit um speicherbare Daten

Die Parteien streiten über die Erteilung einer Datenkopie. Der Kläger war bei der Beklagten im Januar 2019 als Wirtschaftsjurist beschäftigt. Mit seiner Klage hat er u.a. Auskunft über seine von der Beklagten verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie die Überlassung einer Kopie dieser Daten gem. Art. 15 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung; im Folgenden DSGVO) verlangt. Nachdem die Beklagte ihm am 21.5.2019 Auskunft erteilte, haben die Parteien den Rechtsstreit insoweit für erledigt erklärt.

Problem: präzise Beschreibung dessen, was herauszugeben ist

Der Kläger beantragt nun noch, die Beklagte zu verurteilen, ihm eine Kopie seiner personenbezogenen Daten, die Gegenstand der von ihr vorgenommenen Verarbeitung sind, zur Verfügung zu stellen. Das Arbeitsgericht (ArbG) hat die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) hat ihr teilweise entsprochen und die Beklagte verurteilt, dem Kläger eine Kopie seiner personenbezogenen Daten zu erteilen, die Gegenstand der am 21.5.2019 erteilten Auskunft waren. Im Übrigen hat es die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Dagegen wendet sich der Kläger mit seiner Revision.

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