▪ | die obligatorischen Angaben zum Ausgleich der Gerichtskosten in Form der elektronischen Kostenmarke oder eines SEPA-Lastschriftmandats, |
▪ | die zwingenden Grunddaten zum Schuldner, |
▪ | die Beantwortung der Frage, ob bereits ein vorläufiges Zahlungsverbot besteht, |
▪ | die – freiwilligen – Kontaktdaten des Ansprechpartners, in der Regel die des bevollmächtigten Rechtsdienstleisters, |
▪ | den eigentlichen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- oder eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, |
▪ | den Verweis auf den beigefügten Beschlussentwurf (Anlage 5 zur ZVFV) |
▪ | eine optionale Auflistung weiterer Zusatzanträge, |
▪ | eine zwingende und darüber hinaus optionale Angabe von übermittelten Anlagen sowie die Versicherungen und Unterschriften. |
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