die obligatorischen Angaben zum Ausgleich der Gerichtskosten in Form der elektronischen Kostenmarke oder eines SEPA-Lastschriftmandats,
die zwingenden Grunddaten zum Schuldner,
die Beantwortung der Frage, ob bereits ein vorläufiges Zahlungsverbot besteht,
die – freiwilligen – Kontaktdaten des Ansprechpartners, in der Regel die des bevollmächtigten Rechtsdienstleisters,
den eigentlichen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- oder eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses,
den Verweis auf den beigefügten Beschlussentwurf (Anlage 5 zur ZVFV)
eine optionale Auflistung weiterer Zusatzanträge,
eine zwingende und darüber hinaus optionale Angabe von übermittelten Anlagen sowie die Versicherungen und Unterschriften.

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