Die nach § 829a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 ZPO dem Vollstreckungsantrag beizufügende Abschrift des Vollstreckungsbescheides nebst Zustellbescheinigung als elektronisches Dokument muss nicht mit einer qualifizierten Signatur versehen werden.
LG Lübeck, Beschl. v. 16.12.2022 – 7 T 436/22
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