Antrag auf Erlass eines PfÜB
(Muster siehe S. 46 f.)
(…)
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
(Muster Forderungsaufstellung siehe S. 46 f.)
(…)
Wegen dieser Ansprüche und in Höhe dieses Betrages – sowie wegen der Zustellungskosten und weiteren Kosten für diesen Beschluss – werden die angeblichen Ansprüche des Schuldners
gegen die …-Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in … [Anschrift Gesellschaft], vertreten durch den/die Geschäftsführer …[Anschrift GF]
– Drittschuldner –
gepfändet.
Insbesondere werden gepfändet:
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der oder die angeblichen Geschäftsanteile des Schuldners an der Drittschuldnerin, insbesondere auch die Stammanteile mit den Nummern … Verfügt der Schuldner über mehrere Geschäftsanteile, sind alle gepfändet. Gleiches gilt für die Stammanteile bzw. die Höhe bereits bestehender Stammanteile, die durch Umwandlung einer nach § 5a Abs. 3 GmbHG gebildeten Rücklage entstehen; |
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der Anspruch des Schuldners an der nach § 5a Abs. 3 GmbHG zu bildenden Rücklage; |
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der Anspruch des Schuldners auf Auszahlung des Anteils an der nach § 5a Abs. 3 GmbHG zu bildenden Rücklage, der nicht zur Umwandlung in Stammkapital eingesetzt wird; |
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Ansprüche auf Zahlung der Wertdifferenz nach § 19 GmbHG bei einer verdeckten Sacheinlage |
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der Anspruch auf fortlaufende Auszahlung seines Anteils am Gewinn und auf Auskunftserteilung über die Höhe dieses Anspruchs; |
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der Anspruch auf Auszahlung dessen, was dem Schuldner bei der Auseinandersetzung zukommt, sei es als Auseinandersetzungsguthaben, als Abfindung, als Vergütung für den eingezogenen oder kaduzierten Geschäftsanteil, der Liquidationsquote oder einer sonstigen Gegenleistung; |
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der Anspruch auf Zahlung der dem Schuldner als Geschäftsführer zustehenden Vergütung und auf Ersatz seiner Aufwendungen und auf Vergütung für die Leistung persönlicher Dienste.
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Die Pfändung wird dabei auf die nach § 850c ZPO pfändbaren Beträge beschränkt. |
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Die Pfändung wird dabei auf einen nach § 850f Abs. 2 ZPO zu belassenden Betrag von … EUR beschränkt. Die Forderung stammt aus vorsätzlich unerlaubter Handlung, was sich aus dem vorgelegten Vollstreckungstitel unmittelbar ergibt. Die Höhe des notwendigen Unterhaltes ergibt sich daraus, dass … |
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der Anspruch auf Rückzahlung von Geld- oder Sachdarlehn und deren Verzinsung; |
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der Anspruch auf Herausgabe von Sachen und Rückübertragung von Rechten, die der Schuldner der Gesellschaft überlassen hat, sowie auf Zahlung einer Vergütung dafür; |
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das Recht des Schuldners auf Kündigung der Gesellschaft. |
Dem/Den Drittschuldner/n wird verboten, an den Schuldner zu zahlen.
Dem Schuldner wird geboten, sich jeder Verfügung über die gepfändeten Ansprüche und Rechte einschließlich der Gestaltungsrechte, insbesondere ihrer Einziehung, zu enthalten. Zugleich wird dem Schuldner aufgegeben, dem Gläubiger die zur Geltendmachung der Forderung nötigen Auskünfte zu erteilen und ihm die über die Forderung vorhandenen Urkunden, insbesondere den Gesellschaftsvertrag, die Bilanzen für die Jahre …, die Jahresrechnung …, sowie … herauszugeben.
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Zugleich werden die gepfändeten Geschäftsanteile, Ansprüche und Rechte dem/der Gläubiger/in zur Einziehung überwiesen. § … des Gesellschaftsvertrages bestimmt insoweit die Kündigung der Gesellschaft als weiteren Auflösungsgrund. |
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Zugleich werden die gepfändeten Ansprüche und Rechte – ausdrücklich jedoch nicht die Gesellschaftsanteile – dem/der Gläubiger/in zur Einziehung überwiesen. Weiter wird angeordnet, dass die Geschäftsanteile im Wege der Versteigerung durch den von dem/der Gläubiger/in beauftragten Gerichtsvollzieher zu verwerten sind. Die Gesellschaft kann ausweislich § … des Gesellschaftsvertrages durch Kündigung nicht aufgelöst werden. |