Massezugehörigkeit von Lohnanteilen: Klageverfahren erforderlich

Die Zuständigkeit des Insolvenzgerichts nach § 36 Abs. 4 InsO folgt noch nicht aus der Anwendung vollstreckungsrechtlicher Beurteilungsnormen. Der Streit zwischen Insolvenzverwalter und Schuldner über die Massezugehörigkeit von Lohnanteilen, wie er sich hier vor dem Hintergrund von § 850e Nr. 1, § 851c ZPO ergeben hat, kann nur im Wege des Rechtsstreits entschieden werden, weil er keine Vollstreckungshandlung und keine Anordnung des Vollstreckungsgerichts betrifft, wie sie etwa nach den § 850b, 850c, 850f und 850i ZPO ergehen kann (vgl. BGHZ 92, 339; BGH ZInsO 2008, 204; BGH NZI 2009, 574; BGH NZI 2010, 141, 142 Rn 10).

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