Gläubigerin will Steuerklassenwahl der Schuldnerin nicht akzeptieren
Die Gläubigerin hat in ihrem Antrag vom 25.11.2019 die Steuerklassenkorrektur beantragt. Es wurde glaubhaft gemacht, dass die Schuldnerin aktuell nach Steuerklasse V besteuert wird.
Die Schuldnerin und ihr Ehegatte erzielen nahezu das gleiche Einkommen (2.000,00 EUR/2.100,00 EUR, jeweils brutto gemäß abgegebener Vermögensauskunft). Bei der oben genannten Einkommenssituation wäre die Wahl der Steuerklassen IV/IV angemessen. Die Schuldnerin hatte Gelegenheit zur Stellungnahme. Eine solche ist trotz großzügiger Fristverlängerung nicht erfolgt.
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