An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – in …
Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
In der Zwangsvollstreckungssache … – Gläubiger –
gegen … – Schuldner –
beantragen wir als Gläubiger unter Bezugnahme auf die in der Anlage beigefügten Vollstreckungstitel sowie weiteren Unterlagen den anliegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu erlassen und
▪ |
seine Zustellung – an die/den Drittschuldner mit der Aufforderung nach § 840 ZPO – zu vermitteln.
▪ |
Bei der Zustellung sind die §§ 173, 22 GVGA zu beachten, insbesondere ist der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zunächst dem Drittschuldner und erst nachfolgend dem Schuldner zuzustellen (§ 173 Nr. 1 S. 2, Nr. 2 S. 10, Nr. 3 GVGA). |
|
▪ |
zu übersenden. Die Zustellung wird von hier aus im Wege der Parteizustellung veranlasst. |
Die Zahlung der Gerichtsgebühren ist durch
▪ |
Gerichtskostenmarken |
▪ |
Gerichtsgebührenstempler |
▪ |
Überweisung |
erfolgt.
Für den Gläubiger wird die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen und die Beiordnung des Unterzeichners als Bevollmächtigter beantragt. Für die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wird auf die in der Anlage beigefügte Erklärung verwiesen.
Zahlungen erbitte ich ausschließlich unter Angabe des Aktenzeichens an die … [Gläubiger, Anschrift, Bankverbindung, Kreditinstitut, BLZ, Konto-Nr.]. Der Gläubiger ist – nicht – zum Abzug der Vorsteuer berechtigt.
Soweit das Gericht seine Zuständigkeit zum Erlass des Beschlusses nicht für gegeben erachtet, wird gemäß § 828 Abs. 3 ZPO bereits jetzt die unmittelbare Abgabe des Antrages an das örtliche zuständige Vollstreckungsgericht beantragt.
Soweit das Gericht annimmt, dass ein oder mehrere der gepfändeten Ansprüche nicht pfändbar sind oder dem Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses sonstige Hindernisse entgegenstehen, etwa Kostenbeträge abzusetzen sind, wird gebeten, den Beschluss zunächst in der für zulässig erachteten Form zu erlassen, damit die Rechte des Gläubigers gewahrt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Anlagen
▪ |
Vollstreckungstitel |
▪ |
Zustellbescheinigung(en) |
▪ |
Forderungsaufstellung |
▪ |
Kostennachweise |
▪ |
3 Abschriften des Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
▪ |
Nachweise zur Sicherheitsleistung |
▪ |
Nachweise zu §§ 726, 727 ZPO |
▪ |
Geldempfangsvollmacht. |
|
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
In der Zwangsvollstreckungssache … (Gläubiger) ./. … (Schuldner)
Nach dem Urteil des LG … vom …, Az. …, dessen vollstreckbare Ausfertigung ich [nebst dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom …, Az. …] und dem Zustellungsnachweis beifüge, hat der/haben die Gläubiger von dem Schuldner zu beanspruchen:
Hauptforderung entsprechend anliegender Aufstellung |
|
… EUR |
… % Zinsen für die Hauptforderung seit dem … |
|
… EUR |
vorgerichtliche Mahnkosten |
|
… EUR |
Kosten des Mahn- und Vollstreckungsbescheides – festgesetzte Kosten |
|
… EUR |
… % Zinsen aus den festgesetzten Kosten seit dem … |
|
… EUR |
Kosten früherer Vollstreckungsmaßnahmen |
|
… EUR |
Zwischensumme |
… EUR |
|
[Abzüglich der Zahlungen vom … über |
|
… EUR] |
Zwischensumme |
… EUR |
|
0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 RVG-VV |
|
|
aus dem Wert der Vollstreckungsforderung von … EUR |
|
… EUR |
Auslagenpauschale nach Nr. 7002 RVG-VV |
|
… EUR |
19 % Umsatzsteuer nach Ziffer 7008 RVG-VV |
|
… EUR |
Gerichtskosten für diesen Beschluss nach Nr. 2110 GKG-KV |
|
15,00 EUR |
Summe |
|
… EUR |
Wegen dieser Ansprüche und in Höhe dieses Betrages – sowie wegen der Zustellungskosten und weiteren Kosten für diesen Beschluss – werden die angeblichen Ansprüche des Schuldners gegen den … [Name und vollständige Anschrift des Vermieters] – Drittschuldner – aus dem zwischen dem Schuldner und dem Drittschuldner bestehenden Mietverhältnis über … [Bezeichnung des Mietobjektes] gepfändet.
Insbesondere werden gepfändet:
▪ |
der Anspruch auf Erstattung zu viel gezahlter Nebenkostenvorauszahlungen, |
▪ |
der Anspruch auf Rückzahlung der geleis... |