Zahlungsanspruch gegenüber Minderjährigen bei Schwarzfahrt?

Wir vertreten ständig ein örtliches Nahverkehrsunternehmen. Bei der Bearbeitung der "Schwarzfahrerfälle" stellt sich nun vermehrt eine besondere Problematik dar: Ein beschränkt geschäftsfähiges Kind bekommt von den Eltern die Erlaubnis, mit dem Zug zu einem Freund zu fahren. Das Kind kauft dann aber kein Ticket, weil es sich das Geld für eine andere Investition "sparen" will. Nun wird es aber kontrolliert und die Schwarzfahrt fällt auf. Das Beförderungsunternehmen verlangt das in den Vertragsbedingungen vorgesehene erhöhte Beförderungsentgelt (EBE) von 60,00 EUR. In der Bearbeitung stellen sich folgende Fragen:

Besteht der Zahlungsanspruch, wenn die Eltern dem Kind das Geld für die konkrete Fahrt überlassen haben?
Ändert sich etwas, wenn die Eltern zwar die Fahrt erlaubt haben, für diese aber dem Kind nicht extra den Fahrpreis überlassen haben?

Wie sind die Erfahrungen der Experten der FoVo?

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