Kurzbeschreibung

Muster aus: FoVo Heft 05/2022

Musterformulierung

An die

Stadtverwaltung
Verbandsgemeindeverwaltung
Gemeindeverwaltung

– Standesamt – in …

Einsicht in das Personenstandsregister des … (Schuldner), zuletzt wohnhaft in …

In der Forderungseinziehungssache/Zwangsvollstreckungssache

Gläubiger ./. Schuldner

zeigen wir an, den Gläubiger … zu vertreten. Mein Mandant hat gegen den Schuldner einen vollstreckbaren Titel des … vom … , Az. … , und hieraus eine noch nicht befriedigte Forderung in Höhe von … EUR. Zur Glaubhaftmachung werden in der Anlage die Vollstreckungsunterlagen mit der Bitte um kurzfristige Rückgabe überreicht.

Der Schuldner ist nach hiesiger Kenntnis am … verstorben. Zur Fortsetzung der Zwangsvollstreckung ist nunmehr die Umschreibung des Titels auf die Erben erforderlich, §§ 750, 727 ZPO.

Die Erben ließen sich jedoch durch Einsichtnahme in die Nachlassakten nach §§ 13, 357 FamFG nicht ermitteln, da weder eine letztwillige Verfügung vorliegt, noch ein Erbscheinsantrag gestellt wurde. Zur Glaubhaftmachung wird auf die anhängende Mitteilung des Nachlassgerichts verwiesen.

Der Gläubiger muss danach von der gesetzlichen Erbfolge ausgehen. Ihm sind jedoch weder mögliche Abkömmlinge noch Eltern und Geschwister oder der Ehegatte bekannt. Der Gläubiger hat damit ein rechtliches Interesse an einer beglaubigten Abschrift aus dem Personenstandsregister des verstorbenen Schuldners, um einen ordnungsgemäßen Erbscheinsantrag zu stellen. Neben § 62 PStG darf insoweit auf § 792 ZPO verwiesen werden. Es wird deshalb gebeten, Abschriften der Geburtsurkunde des Schuldners und aller Abkömmlinge sowie Heiratsurkunden und Nachweise über Scheidungen oder andere Formen der Beendigung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft zu übersenden. Zugleich wird um eine beglaubigte Abschrift der Sterbeurkunde gebeten.

Die entstehenden Kosten mögen uns aufgegeben werden. Wir sagen uns für die Kosten persönlich stark.

Unterschrift

Anlagen

Vollmacht in Kopie
Vollstreckungsunterlagen in Kopie
Mitteilung des Nachlassgerichts in Kopie

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