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FoVo 07/2010, Wer darf eine gepfändete Lebensversicherung kündigen?

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1. Aufgrund der bei einem unwiderruflich Bezugsberechtigten gepfändeten Ansprüche aus einer von einem Dritten für den Schuldner abgeschlossenen Lebensversicherung kann eine Kündigung unmittelbar gegenüber dem Drittschuldner nicht erfolgen.

2. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob das Recht auf Übertragung oder Kündigung gegen den Versicherungsnehmer mit gepfändet wurde und ob aufgrund dieses Rechtes vom Drittschuldner die Erklärung der Kündigung verlangt werden kann.

BGH, 2.12.2009 – IV ZR 65/09

I. Der Fall

Schuldner als Bezugsberechtigter einer LV

Die Gläubigerin erwirkte einen PfÜB, der sich auf die Ansprüche ihres Schuldners gegen die Beklagte aus einer Lebensversicherung erstreckt. Der Schuldner war Geschäftsführer einer GmbH, die im Jahre 1991 als Versicherungsnehmerin die betreffende Kapitalversicherung auf den Todes- und Erlebensfall bei der Beklagten abgeschlossen hatte. Auf Veranlassung der GmbH wurde diese per 1.7.1995 beitragsfrei gestellt. Dem Versicherungsverhältnis liegen „Vertragliche Vereinbarungen zum Versicherungsschein“ zugrunde, die auszugsweise wie folgt lauten:

 

Besondere Vereinbarungen

Betriebliche Altersversorgung/Direktversicherung

Nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung gilt folgende Vereinbarung: Es wird unwiderruflich vereinbart, dass während der Dauer des Dienstverhältnisses eine Übertragung der Versicherungsnehmereigenschaft und eine Abtretung von Rechten aus diesem Vertrag auf den versicherten Arbeitnehmer bis zu dem Zeitpunkt, in dem der versicherte Arbeitnehmer sein 59. Lebensjahr vollendet, insoweit ausgeschlossen ist, als die Beiträge vom Versicherungsnehmer – Arbeitgeber – entrichtet sind.

Bezugsberechtigung

Bezugsberechtigt für die Versicherungsleistung ist unwiderruflich die versicherte Person. … Die Abtretung oder Belei...

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  Entscheidungsstichwort (Thema) Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung. Lebensversicherung. Bezugsrecht. Eingeschränkt unwiderrufliches Bezugsrecht. Insolvenz des Arbeitgebers. Insolvenzbedingte Beendigung des Arbeitsverhältnisses. ...

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