Darstellung einer zu vollstreckenden Resthauptforderung

Wir ziehen für einen Gläubiger eine titulierte Forderung von 1.000 EUR ein. Zwischen der Titulierung und einem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses hat der Schuldner eine Teilzahlung geleistet, die auf Kosten und Zinsen und zu einem kleinen Teil auf die Hauptforderung verrechnet wurde. Es verblieben aktuell nur noch eine Resthauptforderung von 991,70 EUR und die laufenden Zinsen. Das haben wir in die Anlage 7 zur ZVFV folgendermaßen eingetragen.

Gericht moniert mangelnde Angabe der Zahlungen

Das Gericht leitet daraus ab, dass Zahlungen zwischen Titel und Antrag geleistet wurden, was ja auch korrekt ist. Es moniert aber Folgendes:

Zitat

"Es fehlt eine auf der titulierten Forderung basierende nachvollziehbare und detaillierte Forderungsaufstellung, die auch sämtliche Kosten und Zinsen und Zahlungen der Schuldnerin (Höhe, Datum, Verrechnung auf …) bis zur Antragstellung enthält, § 367 Abs. 1 BGB. Die Kosten der bisherigen Zwangsvollstreckung (auch solche von bereits getilgten Beträgen) sind zu belegen. Um Nachreichung der Unterlagen wird gebeten."

Leider sind das inzwischen keine Einzelfälle mehr, sondern solche Monierungen häufen sich. Wir fragen uns deshalb, ob wir den Aufwand tatsächlich treiben müssen, dann immer wieder das vollständige Forderungskonto zu versenden. Was meint das Team der FoVo dazu?

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