An das Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – in ...
Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Hierdurch zeige ich an, dass ich den Gläubiger ... vertrete. Namens und in Vollmacht desselben beantrage ich, den nachstehenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu erlassen und seine Zustellung – an die/den Drittschuldner mit der Aufforderung nach § 840 ZPO – zu vermitteln. Drei Abschriften sind entsprechend beigefügt. Die Zahlung der Gerichtsgebühren ist durch
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Gerichtskostenmarken |
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Gerichtsgebührenstempler |
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Überweisung |
erfolgt.
Für den Gläubiger wird die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen und die Beiordnung des Unterzeichners als Bevollmächtigter beantragt. Für die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse wird auf die in der Anlage beigefügte Erklärung verwiesen.
Soweit das Gericht seine Zuständigkeit zum Erlass des Beschlusses nicht für gegeben erachtet, wird gemäß § 828 Abs. 3 ZPO bereits jetzt die unmittelbare Abgabe des Antrages an das örtlich zuständige Vollstreckungsgericht beantragt.
Die Pfändung der Forderung der Schuldnerin auf Zahlung der Stammeinlage gegen den Drittschuldner ist pfändbar, weil
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der Anspruch des Gläubigers "vollwertig" ist im Sinne der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH NJW 1994, 1478), denn der Anspruch des Gläubigers ist unbestritten und das Vermögen der Unternehmergesellschaft reicht aus, alle fälligen Forderungen zu befriedigen. Dies ergibt sich daraus, dass … |
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die Erhaltung der Kapitalgrundlage der Drittschuldnerin zugunsten ihrer sonstigen Gläubiger nicht mehr erforderlich ist. Der Antrag der Schuldnerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wurde mangels Masse zurückgewiesen. Es ist deshalb nicht mehr damit zu rechnen, dass sie die Einlageforderung geltend macht. Kein Gläubiger ist bereit, einen Kostenvorschuss zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu leisten, was sich daraus ergibt, dass … |
Der Gläubiger ist – nicht – zum Abzug der Vorsteuer berechtigt.
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Rechtsanwältin/Rechtsanwalt/Inkassodienstleister
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
In der Zwangsvollstreckungssache ... [Gläubiger] ./. ... [Schuldner]
Nach dem Urteil des LG ... vom ..., Az. ..., dessen vollstreckbare Ausfertigung ich [nebst dem Kostenfestsetzungsbeschluss vom ..., Az...., und dem Zustellungsnachweis] beifüge, hat der/haben die Gläubiger von dem Schuldner zu beanspruchen:
[Forderungsaufstellung]
Wegen dieser Ansprüche und in Höhe dieses Betrages – sowie wegen der Zustellungskosten und weiteren Kosten für diesen Beschluss – werden die angeblichen Ansprüche des Schuldners
gegen die
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Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) in … [Anschrift Gesellschaft], vertreten durch den/die Geschäftsführer … [Anschrift GF] |
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…-GmbH in … [Anschrift Gesellschaft], vertreten durch den/die Geschäftsführer …[Anschrift GF] |
– Drittschuldner –
gepfändet.
Insbesondere werden gepfändet:
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der oder die angeblichen Geschäftsanteile des Schuldners an der Drittschuldnerin, insbesondere auch die Stammanteile mit den Nummern … . Mehrere Geschäftsanteile werden insgesamt gepfändet; |
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die Ansprüche des Schuldners auf Auszahlung des Gewinnanteils einschließlich des Anspruches auf Rechnungslegung und Auskunft über die Höhe des Gewinns; |
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die Ansprüche des Schuldners auf das Auseinandersetzungsguthaben, auch soweit dieses als Abfindung, Vergütung, Liquidationsquote oder in sonstiger Weise bei der Auseinandersetzung der Gesellschaft gezahlt wird; |
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die Ansprüche auf Vergütung oder sonstige Zahlung für den eingezogenen oder kaduzierten Geschäftsanteil; |
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das Recht, die Gesellschaft zu kündigen; |
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die Ansprüche auf Zahlung der dem Schuldner als Geschäftsführer zustehenden Vergütung, gleich in welcher Form diese gewährt wird, einschließlich der Ansprüche auf Ersatz seiner Aufwendungen sowie der Ansprüche auf Vergütung wegen der Leistung persönlicher Dienste. Die Pfändung der Vergütung wird auf die nach § 850c ZPO pfändbaren Beträge beschränkt; |
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die Ansprüche des Schuldners gegen die Gesellschaft auf Herausgabe, Leistung oder Übertragung von Sachen und Rechten einschließlich aller Vergütungsansprüche für die Überlassung der Nutzung; |
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Ansprüche auf Rückzahlung von Geld- oder Sachdarlehn einschließlich der hierauf entfallenden Zinsen und sonstigen Nebenforderungen. |
Dem Drittschuldne...