Haftbefehl oder Drittauskünfte nach verweigerter Vermögensauskunft

Wir betreiben gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Leider haben wir keine Kenntnis von Zugriffsobjekten für die Zwangsvollstreckung, d.h. uns sind beispielhaft weder der Arbeitgeber noch das Kreditinstitut des Schuldners bekannt. Die Sachpfändung war in der Vergangenheit wenig ergiebig, so dass wir sie nicht in Betracht ziehen. Wir haben deshalb die Vermögensauskunft beantragt, aber der Schuldner ist nicht erschienen.

Nun fragen wir uns, was günstiger ist: Gegen den Schuldner einen Haftbefehl zu beantragen oder Drittauskünfte einzuholen? Können Sie dazu einen Rat geben?

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