Frage nach dem Handy erlaubt

Mit dem Antrag auf Abgabe eines Vermögensverzeichnisses im Rahmen des bisherigen Offenbarungsverfahrens wurde der Gerichtsvollzieher auch gebeten, den Schuldner zu befragen, ob er über ein Handy verfüge, wie alt dieses sei und welchen ursprünglichen Kaufpreis es hatte bzw. – soweit es im Rahmen eines subventionierten Pauschalvertrages erworben wurde – um welches konkrete Handy es sich handele. Der Gerichtsvollzieher hat diese Frage abgelehnt. Sie sei auf die Ausforschung der allgemeinen Lebensverhältnisse gerichtet. Ist das richtig? Was kann ich tun, wenn ich das nicht akzeptieren möchte?

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