Nichtabgabe der Vermögensauskunft

Die Gläubigerin verlangte vom Schuldner die Abgabe der Vermögensauskunft, was dieser verweigerte. Der Gerichtsvollzieher ordnete darauf eine Eintragung im Schuldnerverzeichnis an.

SU beantragt vorzeitige Löschung

Der Schuldner schloss darauf mit der Gläubigerin eine Ratenzahlungsvereinbarung, die er nachfolgend einhielt. Der Schuldner beantragte darauf die vorzeitige Löschung im Schuldnerverzeichnis. Dazu legte er zwei Schreiben der Gläubigerin vor, wonach diese den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft zurücknahm und mit einer vorzeitigen Löschung einverstanden war.

Vollstreckungsgericht lehnt ab

Das zentrale Vollstreckungsgericht sieht die Voraussetzungen des § 882e ZPO nicht als erfüllt an und hat den Antrag zurückgewiesen. Hiergegen wendet sich der Schuldner mit seiner sofortigen Beschwerde, der das AG nicht abgeholfen hat.

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