Herausgabe eines ­Leasinggegenstandes

Die Gläubigerin, eine Leasinggesellschaft, schloss mit der Leasingnehmerin einen Leasingvertrag über eine Folienkaschiermaschine. Diese übertrug den Besitz an der Maschine auf die Schuldnerin, die die Maschine in die von dem weiteren Beteiligten gemieteten Räume verbrachte. Die Gläubigerin erwirkte gegen die Schuldnerin eine einstweilige Verfügung, durch die der Schuldnerin aufgegeben wurde, die Maschine an den GV zur Sicherstellung und Verwahrung herauszugeben.

Einwendung: Vermieterpfandrecht

Die Schuldnerin und ihr Vermieter haben Erinnerung gegen die Ankündigung des von der Gläubigerin beauftragten GV, den Herausgabetitel zu vollstrecken, eingelegt. Zur Begründung haben sie sich auf ein Vermieterpfandrecht an der Maschine berufen. Sie haben geltend gemacht, der GV müsse das Vermieterpfandrecht im Vollstreckungsverfahren berücksichtigen. AG und LG haben die Erinnerungen zurückgewiesen.

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