Forderungsaufstellung als Voraussetzung eines PfÜB?

Der Rechtspfleger beanstandet einen Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, mit dem wegen einer Teilvollstreckungsforderung die Ansprüche des Schuldners aus Arbeitseinkommen gepfändet werden sollen. Da nicht zu erwarten ist, dass der Schuldner die Forderung aus seinem Arbeitseinkommen wird vollständig befriedigen können, wurde aus Kostengründen nur ein Teilbetrag der Vollstreckungsforderung berücksichtigt. Der Rechtspfleger verlangt nunmehr eine Forderungsaufstellung. Zu Recht?

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