Der Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft initiiert nicht selten die Kommunikation des Schuldners mit dem Gläubiger oder seinem Rechtsdienstleister. Sie ist wiederum Grundlage für eine Verständigung mit dem Schuldner über den Umfang seiner Leistungsfähigkeit als Ausgangspunkt für eine gütliche Einigung über eine Vergleichsvereinbarung (Raten- oder Teilzahlungsvereinbarung bzw. eine Abfindungsvereinbarung).

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