Vermögensauskunft ohne Einkommen und Vermögen

Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner die Zwangsvollstreckung. Der Schuldner hat die Vermögensauskunft abgegeben. Dabei gab er an, über kein eigenes Vermögen zu verfügen. Er werde von seinen Verwandten und seiner Lebensgefährtin unterstützt.

Der Gläubiger verlangt nunmehr die Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses, insbesondere die konkrete Bezeichnung der unterstützenden Personen. Auch möchte der Gläubiger wissen, ob der Schuldner für die Unterstützung seinerseits Gegenleistungen erbringt.

GV lehnt Nachbesserung ab

Der Gerichtsvollzieher hat die Nachbesserung abgelehnt, weil die gewährenden Personen keine gesetzliche Unterhaltspflicht hätten. Hiergegen richtet sich die Erinnerung des Gläubigers, der der Gerichtsvollzieher nicht abgeholfen hat.

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