Aus der Steuerklasse der Schuldnerin und dem (hälftigen) Kinderfreibetrag kann geschlossen werden, dass der andere Elternteil zumindest den Regelsatz nach dem SGB II erhält und dem gemeinsamen Kind Naturalunterhalt gewährt.

LG Aurich, Beschl. v. 16.12.2021 – 7 T 305/21

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