An das Amtsgericht – Gerichtsvollzieherverteilerstelle – in …
Vollstreckungsauftrag
In der Vollstreckungssache … (Gläubiger) ./. … (Schuldner)
überreiche ich anliegend das gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbare Urteil des Landgerichtes … vom … , Az.: … , mit Vollstreckungsklausel, eine beglaubigte Abschrift und eine selbstschuldnerische, unbefristete und unbedingte Bürgschaft der … -Bank vom … mit dem Auftrag, eine beglaubigte Abschrift der vollstreckbaren Ausfertigung des Vollstreckungstitels sowie der beglaubigten Abschrift der Bürgschaft zuzustellen.
Weiter wird beantragt,
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die sich aus der beigefügten Forderungsaufstellung ergebende Vollstreckungsforderung im Wege der Zwangsvollstreckung zuzüglich der Kosten für diesen Auftrag beizutreiben. |
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im Rahmen der Sachpfändung die Voraussetzungen der §§ 807 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder 4 ZPO herzustellen und zeitnah
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die Vorlage eines Vermögensverzeichnisses |
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die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung nach § 899 ff. ZPO |
zu bewirken. Der Gläubiger möchte weder an der Sachpfändung noch am Offenbarungsverfahren teilnehmen, so dass von einer Terminsladung abgesehen werden kann. Der Gläubiger ist mit einer sofortigen Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach § 900 Abs. 2 S. 1, 2 ZPO einverstanden und bittet zur Verfahrensoptimierung ausdrücklich darum, in dieser Weise zu verfahren. |
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die Akten dem zuständigen Amtsgericht – Vollstreckungsgericht – mit dem Antrag vorzulegen, einen Haftbefehl nach § 901 ZPO zu erlassen, wenn der Schuldner zum bestimmten Termin nicht erscheint oder die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung ohne Grund verweigert,
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und den Haftbefehl zu übersenden |
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und den Haftbefehl an den zuständigen Gerichtsvollzieher mit dem Auftrag weiterzuleiten, diesen zu vollziehen. |
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Der Gläubiger ist mit einer sofortigen Abnahme der eidesstattlichen Versicherung nach § 900 Abs. 2 S. 1, 2 ZPO einverstanden.
Soweit der Schuldner die Vollstreckungsforderung vollständig begleicht, hierauf Teilzahlungen erfolgen oder im Wege der Zwangsvollstreckung Beträge eingezogen werden, wird um deren Überweisung auf das Konto … bei der … (BLZ … ) gebeten. Auf die in der Anlage beigefügte Geldempfangsvollmacht wird verwiesen.
Wird die örtliche Zuständigkeit verneint, wird um unverzügliche formlose Abgabe an den zuständigen Gerichtsvollzieher unter gleichzeitiger Anzeige der Abgabe gebeten, § 29 GVGA. Soweit die vollständige neue ladungsfähige Anschrift des Schuldners in diesem Zusammenhang bekannt ist, wird um deren Angabe mit der Abgabenachricht gebeten.
Gemäß §§ 58, 104 GVGA wird um die Beachtung der nachfolgenden Auftragsbestandteile gebeten:
Sachpfändungsauftrag
Es wird gebeten, den Vollstreckungsversuch anzukündigen, um zugleich die Voraussetzungen des § 807 Abs. 1 Nr. 4 ZPO zu schaffen und den Schuldner letztmalig zum freiwilligen Zahlungsausgleich aufzufordern.
Einer Teilzahlungsvereinbarung nach § 806b ZPO wird ohne Rücksicht auf die Länge des gesetzlichen Tilgungszeitraumes von sechs Monaten mit der Maßgabe zugestimmt, dass
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der Schuldner die erste Rate
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sofort zahlt |
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binnen einer Woche zahlt |
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… |
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die monatliche Rate den Betrag von … EUR nicht untersc... |