Schriftliche Anfragen dauern sehr lange

Wir haben derzeit das Problem, dass schriftliche Anfragen nach § 802l ZPO über den Gerichtsvollzieher an das Bundeszentralamt für Steuern etwa 12–16 Wochen dauern. Demgegenüber erhält der Gerichtsvollzieher bei einer elektronischen Abfrage eine unmittelbare Auskunft.

Weisung zur elektronischen Antragstellung?

Wir stellen uns deshalb die Frage, ob der Gerichtsvollzieher nicht verpflichtet ist, eine elektronische Abfrage durchzuführen. Irren wir uns oder kann der Gerichtsvollzieher entsprechend angewiesen werden?

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