GV verlangt Originalunterschrift

Die Gläubigerin hat im Wege der Zwangsvollstreckung die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt. Der Schriftsatz wies als Sachbearbeiterin Rechtsanwältin … aus und war mit einer eingescannten Unterschrift von Rechtsbeistand S versehen. Der Gerichtsvollzieher (GV) teilte den Gläubigervertretern mit, dass für die weitere Bearbeitung ein original unterschriebener Vollstreckungsauftrag erforderlich sei. Die dagegen eingelegte Erinnerung wurde vom AG zurückgewiesen.

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