An den (Ober-)Gerichtsvollzieher in …
oder
An das Amtsgericht – Gerichtsvollzieherverteilerstelle – in …
In der Zwangsvollstreckungssache
… (Gläubiger), vertreten durch: …
gegen
… (Schuldner)
werden anliegend die vollstreckbare Ausfertigung des … (Titel) vom …, Az: …, und die vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses des … vom …, Az.: …, sowie die Nachweise zu den aus der anliegenden Forderungsaufstellung ersichtlichen notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung im Sinne des § 788 ZPO überreicht und im Namen und in Vollmacht des Gläubigers beantragt,
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dem Schuldner den Vollstreckungstitel nebst Vollstreckungsklausel zuzustellen, soweit dies zum Beginn der Zwangsvollstreckung im Sinne des § 750 ZPO erforderlich ist, |
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den Aufenthalt des Schuldners nach Maßgabe der nachfolgenden Ausführungen zu ermitteln, soweit er unbekannt verzogen ist, |
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die sich aus der beigefügten Forderungsaufstellung ergebende Vollstreckungsforderung im Wege der Zwangsvollstreckung zuzüglich der Kosten für diesen Auftrag nach Maßgabe der nachfolgenden Anträge beizutreiben, |
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die sich aus der beigefügten Forderungsaufstellung ergebende Vollstreckungsforderung in Höhe eines Teilbetrages von … EUR im Wege der Zwangsvollstreckung zuzüglich der Kosten für diesen Auftrag beizutreiben. |
Dabei ist in folgender Reihenfolge jeweils nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu verfahren:
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Mit dem Schuldner soll eine gütliche Einigung im Sinne des § 802b ZPO nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen versucht werden./Einer gütlichen Einigung nach § 802b ZPO wird nicht zugestimmt. |
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Soweit eine gütliche Einigung nicht erzielt werden kann oder ihr die Zustimmung verweigert wurde, ist die Sachpfändung nach §§ 802a Abs. 2 Nr. 4, 808 ZPO zu betreiben. |
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Soweit eine gütliche Einigung nicht erzielt werden kann oder ihr die Zustimmung verweigert wurde, soll dem Schuldner die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO abgenommen werden. |
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Soweit eine gütliche Einigung nicht erzielt werden kann oder ihr die Zustimmung verweigert wurde, soll dem Schuldner vorzeitig die erneute Vermögensauskunft nach § 802d ZPO abgenommen werden. |
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Hat der Schuldner die Vermögensauskunft in den letzten zwei Jahren bereits abgegeben, soll das Vermögensverzeichnis nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen übersandt werden. |
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Es soll die Vermögensauskunft Dritter nach § 802l ZPO entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen eingeholt werden. |
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Es soll die Vorpfändung entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen veranlasst werden. |
Der Gläubiger möchte
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an der Sachpfändung |
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an der Abnahme der Vermögensauskunft |
teilnehmen, was bei der Terminladung zu berücksichtigen ist.
Soweit der Schuldner die Vollstreckungsforderung vollständig begleicht, hierauf Teilzahlungen erfolgen oder im Wege der Zwangsvollstreckung Beträge eingezogen werden, wird um deren Überweisung auf das Konto … ausschließlich an uns gebeten.
Wird die örtliche Zuständigkeit verneint, wird um unverzügliche formlose Abgabe an den zuständigen Gerichtsvollzieher unter gleichzeitiger Anzeige der Abgabe gebeten, § 29 GVO. Soweit die vollständige neue ladungsfähige Anschrift des Schuldners in diesem Zusammenhang bekannt ist, wird um deren Angabe mit der Abgabenachricht gebeten.
Es wird um die Beachtung der nachfolgenden Anträge, Weisungen (§§ 62 Abs. 3, 104 GVGA) und Anregungen gebeten:
Aufenthaltsermittlung
Die Ermittlung des Aufenthaltes des Schuldners wird auf die Ermittlung
beschränkt.
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Soweit die Ermittlung nach § 755 Abs. 2 Nr. 2 oder 3 beantragt wird, übersteigt der Wert der Hauptforderung den Betrag von 500 EUR. |
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Eine Aufenthaltsermittlung nach § 755 Abs. 1 ZPO ist nicht erforderlich, da bereits zeitnah eine Einwohnermeldeauskunftsanfrage erfolgt ist. Auf den in der Anlage beigefügten Nachweis wird verwiesen. |
Ergänzend wird mitgeteilt, dass der Schuldner am … in … geboren ist.
Ergänzend wird mitgeteilt, dass die Sozialversicherungsnummer des Schuldners … lautet.
Gütliche Einigung, § 802b ZPO
Einer Teilzahlungsvereinbarung nach § 802b ZPO wird ohne Rücksicht auf die Länge des gesetzlichen Tilgungszeitraumes von 12 Monaten mit der Maßgabe zugestimmt, dass
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der Schuldner die erste Rate
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sofort zahlt, |
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binnen einer Woche zahlt, |
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… zahlt, |
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die monatliche Rate den Betrag von … EUR nicht unterschreitet, |
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der Schuldner durch Unterlagen oder in sonstiger Weis... |