Grenzüberschreitende Forderungsbeitreibung macht Schwierigkeiten
Trotz aller EU-Verordnungen machen grenzüberschreitende Vollstreckungen noch immer Schwierigkeiten. Zugleich nehmen sie durch die höhere Mobilität innerhalb der Europäischen Union immer mehr zu. Hinzu kommen Verträge, die online geschlossen werden, ohne dass immer bedacht wird, welche Optionen sich gegen einen Kunden aus dem europäischen Ausland ergeben, wenn dieser die Forderung nicht zahlt. Diese Tendenz wird weiter zunehmen, so dass dem Gläubiger kaum eine Wahl bleibt, als sich mit den Instrumenten und Möglichkeiten des europäischen Vollstreckungsrechtes auseinanderzusetzen. Das zeigt schon die Entscheidung des EuGH, die zwar einen Fall aus Österreich betrifft, aber gleichsam auch für die Rechtsanwendung eines deutschen Gläubigers Geltung beansprucht.
Forderungsbeitreibung beginnt beim Vertragsabschluss
Der Ausgangsfall zeigt, dass die Forderungsbeitreibung schon beim Vertragsschluss beginnt. Der Gläubiger hätte sich absichern können. In prozessualer Hinsicht wäre es möglich gewesen, ein notarielles Schuldanerkenntnis über die Darlehnsforderung mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung zu errichten. Auch hierauf hätte ein europäischer Vollstreckungstitel – schon bei Errichtung – erteilt werden können. Im Vergleich zu den Kosten des Ausgangsverfahrens und den praktischen Problemen wäre es die auch kostengünstigere Lösung gewesen.
Prozessuale und materiell-rechtliche Absicherung
Auch in materiell-rechtlicher Hinsicht wäre eine Absicherung möglich gewesen, indem sich der Gläubiger das vergangene, gegenwärtige und künftige Arbeitseinkommen und Bankguthaben gegen jedweden aktuellen und künftigen Arbeitgeber und Kreditinstitute hätte abtreten lassen. Ergänzt mit einer Schweigepflichtsentbindungserklärung für Institutionen, die zu den Ansprüchen Auskunft geben können, wäre ein kostengünstiger und schneller Zugriff zur Forderungsbegleichung möglich gewesen. Über das Vollstreckungsrecht würde kein anderer Weg beschritten (Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, Vermögensauskunft).
Hier gibt es Informationen zum europäischen Recht
Wenn Sie nähere Informationen zum europäischen Recht und die einschlägigen Verordnungen suchen, insbesondere auch zum Vollstreckungsrecht, werden Sie hier fündig: https://e-justice.europa.eu/home.do?action=homeampplang=deampinit=true.
FoVo 3/2014, S. 55 - 58