Udo Hintzen, Pfändung und Vollstreckung im Grundbuch, 4. Aufl. 2015, 192 Seiten, 39 EUR, ZAP Verlag, ISBN 978–3–89655-789-6
Verfügt der Schuldner über Grundbesitz oder soll zumindest geklärt werden, ob er hierüber früher verfügte, kann dem Gläubiger ein Blick ins Grundbuch nicht erspart werden. Auch wenn sich dann gute Aussichten für die Forderungsbeitreibung auftun, blicken der Gläubiger und die ihn vertretenden Rechtsdienstleister meist mit Unbehagen auf die dann zu lösenden Rechtsfragen. Die 4. Auflage des Werkes von Hintzen, "Pfändung und Vollstreckung im Grundbuch", bietet sich hier als praxisorientierter Helfer an.
Es fällt auf, dass sich der Autor streng an der höchstrichterlichen Rechtsprechung orientiert und mit Übersichten und Checklisten eine schnelle Möglichkeit schafft, die eigenen Fragen zu strukturieren. Von der höchstrichterlichen Rechtsprechung abweichende Meinungen kennzeichnet er durchgängig als solche. Die Formulierungshilfen lassen auch die Umsetzung der Erkenntnisse aus dem Werk nicht zur unüberwindlichen Hürde werden. Das Literaturverzeichnis zeigt kompakt, wie der Einstieg in die weiterführenden und umfangreicheren Standardwerke bei komplexeren Fallgestaltungen gelingen kann. Das gut gegliederte und ausführliche Stichwortverzeichnis erlaubt auch eine schnelle problemorientierte Suche.
Für die Praxis der Forderungsbeitreibung ist insbesondere die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek wichtig. Neben ihrem Sicherungszweck und der Option zur späteren Immobiliarzwangsvollstreckung aus einer besseren Rangklasse bietet sie vor allem auch die Chance auf eine "Lästigkeitsprämie" vorrangiger Grundpfandgläubiger, die einen freihändigen Verkauf anstreben. Auch wird beim Schuldner ein zulässiger Vollstreckungsdruck erzeugt, der nicht selten notwendig ist, um eine gütliche Einigung zu initiieren. Den Erläuterungen der Voraussetzungen und Besonderheiten der Zwangshypothek in vielen praktischen Situationen folgt am Ende des gut strukturierten und lesbaren Abschnittes der Formulierungsvorschlag für einen entsprechenden Vollstreckungsantrag. Die nachfolgende Checkliste hilft, nichts zu vergessen. Insgesamt werden die Ausführungen den praktischen Ansprüchen für die nicht im Kernbereich der Immobiliarzwangsvollstreckung angesiedelte Forderungsbeitreibung in jeder Hinsicht gerecht.
Der Autor sieht auch den in der Praxis häufig verkannten Fall, dass der Schuldner Grundeigentum in anfechtbarer Weise auf einen Dritten überträgt, auch wenn hierbei nicht nur die Anfechtung nach § 3 AnfG, sondern auch die nach § 4 AnfG zu bedenken ist. In der Krise überträgt der Schuldner nicht selten seinen Grundbesitz auf den Ehegatten in der Hoffnung, dass dies dem Gläubiger verborgen bleibt und die Anfechtungsfristen verstrichen sind, bevor die Rechtshandlung im Verfahren auf Abnahme der Vermögensauskunft offenbart werden muss. Zu kurz kommt in diesem Zusammenhang allerdings die Erkenntnis, dass der Gläubiger zur Erlangung der erforderlichen Informationen auch nach den dem Schuldner nahestehenden Personen (§ 138 InsO) im Grundbuch suchen muss. Es wäre deshalb wünschenswert, dass das Werk im Rahmen einer Folgeauflage um einen Abschnitt über die Informationsbeschaffung im Grundbuch erweitert wird.
Im Ergebnis kann das Werk nur empfohlen werden. Es dient nicht nur dem Praktiker der Immobiliarzwangsvollstreckung, sondern auch allen Sachbearbeitern in der gewöhnlichen Forderungsbeitreibung mit Berührungspunkten zum Grundbuch. Das Werk ist insoweit ohne jeden Zweifel auch für diejenigen geeignet, die zwar nicht selbst ein Vollstreckungsverfahren im Grundbuch betreiben wollen, aber eine Orientierung benötigen, ob die Beauftragung eines hierauf spezialisierten Rechtsdienstleisters sinnvoll ist und welche Unterlagen und Informationen dieser benötigt. Es verdient deshalb, einen breiten Abnehmerkreis zu finden.
Autor: Frank-Michael Goebel
RiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz
FoVo 3/2015, S. 59 - 60