Hat der SU vor mehr als zwei Jahren die letzte e.V. abgegeben, ist er nach § 802c ZPO zur erneuten Vorlage der Vermögensauskunft zu laden, auch wenn die frühere Sperrfrist des § 903 ZPO von drei Jahren noch nicht abgelaufen ist.

AG Memmingen, 19.3.2012 – 1 M 772/13

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