Wann hat der Schuldner wirklich Geld?
Tagtäglich wird eine Vielzahl von Ratenzahlungsvergleichen abgeschlossen. Der Weg für eine gütliche Einigung und einen vollständigen Forderungsausgleich ist beschritten. Der Schuldner erkennt den Gesamtforderungsbetrag an und verpflichtet sich, ihn in gleichmäßigen monatlichen Raten zum 1. oder 15. eines Monats abzutragen. Dass ein Ratenzahlungsvergleich abgeschlossen wird, sagt aber leider nichts drüber aus, ob der Schuldner die erste Rate und die Folgeraten auch wirklich zahlt und zahlen kann. Zwar kann die Quote bei der Erteilung von Lastschriftermächtigungen etwas erhöht werden, zugleich steigen aber auch die Rücklastschriften. Das Problem: Am Tag des Einzugs muss der Schuldner auch wirklich über Deckung auf dem Konto verfügen.
Nur auf Fragen erhält man Antworten
Um dies zu erreichen, muss der Gläubiger den Schuldner stets danach befragen, wann er sein Gehalt, Sozialleistungen oder Zuwendungen Dritter erhält. Meist hat der Schuldner nur an diesem einen Tag Deckung auf dem Konto. Genau dann muss der Bankeinzug erfolgen. Der 1. oder der 15. eines Monats müssen also nicht der richtige Zeitpunkt für den Einzug einer Rate sein.
Kindergeld als Quelle der Rate
Viele Schuldner erhalten Kindergeld und beabsichtigen, daraus die Rate zu bestreiten, oder sehen dessen Eingang jedenfalls als einen Tag an, an dem das Konto über Deckung verfügt. Wann aber wird das Kindergeld gezahlt? Die Antwort wird viele überraschen: Das hängt vom Aktenzeichen des Kindergeldbescheides ab. Das Kindergeld wird im Laufe des Monats gezahlt, für den ein Anspruch besteht (§ 66 EStG). Der Zeitpunkt für die monatliche Überweisung des Kindergeldes durch die Familienkasse richtet sich nach der letzten Ziffer der Kindergeldnummer. Die Kindergeldnummer findet man auf den Kontoauszügen oder jedem Schreiben der Familienkasse. Der Schuldner muss also aufgefordert werden, den Kontoauszug oder ein Schreiben herauszusuchen. Bleiben Sie solange am Telefon. Es lohnt sich!
Unser Beispiel: Juni 2014
Für Juni 2014 stellt sich der Auszahlungsplan etwa wie folgt dar:
Monat |
Endziffer |
Überweisungstag |
Juni 2014 |
0 |
3.6.2014 |
1 |
4.6.2014 |
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2 |
5.6.2014 |
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3 |
6.6.2014 |
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4 |
10.6.2014 |
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5 |
11.6.2014 |
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6 |
12.6.2014 |
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7 |
13.6.2014 |
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8 |
17.6.2014 |
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9 |
18.6.2014 |
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Tipp
Es ist sinnvoll, die Lastschrift einen bis zwei Tage nach dem Überweisungstag einzureichen, um unmittelbar nach der Gutschrift den Einzug erfolgreich durchführen zu können.
Den vollständigen Auszahlungsplan für 2014 und auch die Folgejahre finden Sie im Internet, und zwar hier: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/FamilieundKinder/KindergeldKinderzuschlag/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI486107.
Achtung
Angehörigen des öffentlichen Dienstes und Empfängern von Versorgungsbezügen wird das Kindergeld von ihrem Dienstherrn oder Arbeitgeber in seiner Eigenschaft als Familienkasse festgesetzt und monatlich ausgezahlt. Hier gilt also Abweichendes. Aus dieser Gruppe rekrutieren sich aber auch nicht die meisten Schuldner.
FoVo 6/2014, S. 108 - 109