An das Arbeitsgericht … in …
Klage und Streitverkündung
des … (Name und Anschrift des Vollstreckungsgläubigers)
– Kläger –
Prozessbevollmächtigter: …
gegen
die Firma … (Name und Anschrift des Arbeitgebers/Drittschuldners)
– Beklagte –
Prozessbevollmächtigter: …
Streitverkündungsempfänger: … (Name und Anschrift des Schuldners)
Streitwert: … EUR (pfändbarer Betrag, höchstens Vollstreckungsforderung)
Im Namen und in Vollmacht des Klägers erhebe ich Klage und werde beantragen,
- die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger … EUR nebst … Zinsen in Höhe von … Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem … zu zahlen.
- festzustellen, dass die Beklagte für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses des Streitverkündeten verpflichtet ist, den pfändbaren Betrag des Arbeitslohnes ausgehend von einem Betrag von zumindest … EUR zu berechnen und den sich danach ergebenden Betrag an den Gläubiger aufgrund des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses vom … des AG … , Az.: … , abzuführen.
Gleichzeitig wird dem … (Name und Anschrift des Schuldners) der Streit verkündet mit der Aufforderung, dem Rechtsstreit auf Seiten des Klägers beizutreten. Die Streitverkündung erfolgt gemäß § 841 ZPO. Die Lage des Rechtsstreits ergibt sich für den Streitverkündungsempfänger aus der beiliegenden Klageschrift, die ich ihm zuzustellen bitte.
Begründung:
Dem Kläger steht gegen den Streitverkündungsempfänger aus dem rechtskräftigen Urteil des AG … vom … (Az: … ) eine Forderung in Höhe von … EUR zuzüglich … Zinsen in Höhe von … Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem … zu. Außerdem sind … EUR an festgesetzten Kosten entstanden, die seit dem … mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen sind. Daneben sind weitere … EUR an Vollstreckungskosten bisher entstanden.
Beweis: Anliegende Vollstreckungsunterlagen in Kopie, die im Falle des Bestreitens im Original vorgelegt werden.
Wegen dieser Forderung hat der Kläger gegen die Beklagte einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des AG … vom (Az: … ) wegen des Vergütungsanspruchs des Streitverkündungsempfängers erwirkt. Dieser wurde der Beklagten am … zugestellt.
Beweis: In Kopie beigefügter Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nebst Zustellungsnachweis.
Der Streitverkündungsempfänger und die Inhaberin der Beklagten sind Eheleute. Der Streitverkündungsempfänger leistet der Beklagten in einem ständigen Verhältnis Arbeit, und zwar ist er als … in dem Kleinbetrieb tätig (Tätigkeit ist gegebenenfalls näher zu umschreiben).
Üblicherweise werden solche Tätigkeiten vergütet; ihnen kommt ein Vermögenswert zu, denn die Beklagte müsste eine Ganztagskraft einstellen, wenn der Streitverkündungsempfänger die Arbeit nicht leisten würde. Die Dienste werden gegen eine unverhältnismäßig geringe Vergütung geleistet. Die Beklagte hat auf das Auskunftsverlangen des Klägers nach § 840 Abs. 1 ZPO erklärt, der Streitverkündungsempfänger erhalte
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… EUR |
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lediglich ein... |