Betreuer tut nach dem Erbfall nichts mehr

Weil der Betreuer des Erblassers zu Lebzeiten und potentielle Erbe nach dem Ableben des Erblassers weder eine Schlussrechnung als Betreuer noch einen Nachweis über seine Erbenstellung vorlegte, kündigte der Rechtspfleger ein Zwangsgeld von 800 EUR an. Hiergegen richtet sich die Beschwerde des Betreuers. Das LG hat die Beschwerde als unzulässig verworfen, zugleich aber die Rechtsbeschwerde zugelassen.

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