Jedes Transportunternehmen, das Mitarbeiter in Frankreich einsetzt, ist meldepflichtig. Hierbei spielt weder die Dauer noch die Art der Transporte eine Rolle. Die Regelungen umfassen sowohl Gütertransporte als auch Personenbeförderungen. Jeder Fahrer muss sowohl die Meldebescheinigung und die Bescheinigung A1[1] mitführen.

Die Meldebescheinigung kann für bis zu 6 Monate ausgestellt werden und mehrere Entsendungen umfassen.

 
Wichtig

Vertreter muss im Transportgewerbe tätig sein

Die französischen Rechtsvorschriften sehen vor, dass die Transportunternehmen alle Unterlagen bis zu 18 Monate nach Abschluss des Auftrags bereithalten müssen. Weiterhin wird vorausgesetzt, dass der Bevollmächtigte/Vertreter im Transportgewerbe tätig ist.

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