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Mit Gesetz Nr. 2009–526 vom 12.5.2009 wurde mit Art. 515–7–1 CC eine eigene Kollisionsnorm für den PACS eingeführt. Kollisionsrechtlich unterliegen Begründung, Wirkungen und Beendigung der Partnerschaft demnach den Sachvorschriften am Registrierungsort.

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