A. Rentenversicherung der Arbeiter
1. Arbeiter außerhalb der Land- und Forstwirtschaft
Leistungsgruppe 1
Arbeiter, die auf Grund ihrer Fachkenntnisse und Fähigkeiten mit Arbeiten beschäftigt werden, die als besonders schwierig oder verantwortungsvoll oder vielgestaltig anzusehen sind. Die Befähigung kann durch abgeschlossene Lehre oder durch langjährige Beschäftigung mit entsprechenden Arbeiten erworben sein. In den Tarifen sind die Angehörigen dieser Gruppe meist als Facharbeiter, auch qualifizierte oder hochqualifizierte Facharbeiter, Spezialfacharbeiter, Facharbeiter mit meisterlichem Können, Meister und Vorarbeiter im Stundenlohn, Betriebshandwerker, gelernte Facharbeiter, Facharbeiter mit Berufsausbildung und Erfahrung und ähnlich bezeichnet. Ergibt sich nicht nach den Merkmalen der ausgeübten Beschäftigung die Einstufung in eine andere Leistungsgruppe, so gehören hierzu unter anderem:
Männliche Arbeiter
Autoschlosser
Automateneinrichter
Bäcker
Baumwollweber (gelernt)
Bauschlosser
Beizer
Betonfacharbeiter
Betonwerker (gelernt)
Betriebsschlosser
Böttcher (Holzküfer)
Brauer
Brenner (keramische Industrie)
Buchbinder
Buchdrucker
Bügler (Bekleidungsgewerbe)
Chemiebetriebsfachwerker
Chemigraph
Dachdecker
Dekorateur
Drechsler
Drucker (Textilgewerbe)
Eisendreher
Elektriker
Elektroinstallateur
Färber
Feinmechaniker
Feintäschner
Fernmeldemonteur
Flachdrucker
Fleischer
Fliesenleger
Former
Fräser
Gerber
Gießer
Gipser (Rabitzer)
Glaser
Glasmacher
Graveur
Großuhrenmacher
Handschuhmacher
Handsetzer
Heizer (geprüft)
Hutmacher
Installateur
Karosseriebauer
Keramformer (Dreher, Gießer)
Kerammaler
Kernmacher
Kleinuhrenmacher
Klempner
Koch
Konditor
Korrektor
Kraftfahrer (Handwerker)
Kürschner
Laborant
Lackierer
Lithograph
Maler
Mälzer
Maurer
Maschinenschlosser
1. und 2. Maschinenführer
Maschinensetzer
Maschinist
Mechaniker
Metalldreher
Modelltischler
Molkerei- und Käsereigehilfe
Müller
Oberlederzuschneider
Papiermaschinenführer
Parkettleger
Pflasterer
Polierer
Polsterer
Porzellanmaler
Reparaturschlosser
Rohrleger
Rotationsdrucker
Rundfunkmechaniker
Samt- und Plüschweber
Sattler
Schiffbauer
Schlosser
1. Schmelzer
Schneider
Schornsteinfeger
Schreiner
Schriftsetzer
Schweißer
Seidenweber
Sortierer (Tabakwarenherstellung)
Stahlbauschlosser
Starkstrommonteur
Steinbrecher
Steinmetz
Stereotypeur
Stukkateur
Tischler
Tuchweber
Uhrmacher
Verputzer (Ausbaugewerbe)
1. Walzer
Werkzeugmacher
Zigarrenmacher
Zigarettenmaschinenführer
Zimmerer
Zuschneider
Weibliche Arbeiter
Baumwollweberin (gelernt)
Futterstepperin
Hutarbeiterin
Näherin (gelernt)
Seidenweberin (gelernt)
Sortiererin (Tabakwarenherstellung)
Stumpenrollerin
Wickelmacherin
Zigarrenmacherin
Zigarrenrollerin
Zuschneiderin
Leistungsgruppe 2
Arbeiter, die im Rahmen einer speziellen, meist branchegebundenen Tätigkeit mit gleichmäßig wiederkehrenden oder mit weniger schwierigen und verantwortungsvollen Arbeiten beschäftigt werden, für die keine allgemeine Berufsbefähigung vorausgesetzt werden muß. Die Kenntnisse und Fähigkeiten für diese Arbeiten haben die Arbeiter meist im Rahmen einer mindestens drei Monate dauernden Anlernzeit mit oder ohne Abschlußprüfung erworben. In den Tarifen werden die hier erwähnten Arbeiter meist als Spezialarbeiter, qualifizierte angelernte Arbeiter, angelernte Arbeiter mit besonderen Fähigkeiten, angelernte Arbeiter, vollwertige Betriebsarbeiter, angelernte Hilfshandwerker, Betriebsarbeiter und ähnlich bezeichnet. Ergibt sich nicht nach den Merkmalen der ausgeübten Beschäftigung die Einstufung in eine andere Leistungsgruppe, so gehören hierzu unter anderem:
Männliche Arbeiter
Bahnunterhaltungsarbeiter
Betonwerker (angelernt)
Bohrer
Brenner (Gewinnung und Verarbeitung von Steinen und Erden)
Chemiebetriebswerker
Einschaler
Eisenbieger und -flechter
Former (angelernt)
Fuhrmann (Kutscher)
Hobler
Hochbauhelfer
Holländerarbeiter
Kalander- und Querschneiderführer
Kranführer
Maschinenbauhelfer
Metallschleifer
Mitfahrer (Beifahrer)
Papiermaschinengehilfe
Rotten- und Gleisarbeiter
Schiffbauhelfer
Schleifer (Putzer)
Schweißer (angelernt)
Steinbrecher (angelernt)
Walzer
Weibliche Arbeiter
Anlegerin (Papiererzeugung und -verarbeitung)
Baumwollweberin
Büglerin
Einrichterin
Fleyerin
Keramformerin
Näherin (Wirk- und Strickerei)
Ringspinnerin
Schaffnerin
Spulerin
Stepperin
Stopferin
Strickerin
Verpackerin (Packerin)
Zuarbeiterin
Zwirnerin
Leistungsgruppe 3
Arbeiter, die mit einfachen, als Hilfsarbeiten zu bewertenden Tätigkeiten beschäftigt sind, für die eine fachliche Ausbildung auch nur beschränkter Art nicht erforderlich ist. In den Tarifen werden diese Arbeiter meist als Hilfsarbeiter, ungelernte Arbeiter, einfache Arbeiter und ähnlich bezeichnet. Ergibt sich nicht nach den Merkmalen der ausgeübten Beschäftigung die Einstufung in eine andere Leistungsgruppe, so gehören hierzu unter anderem:
Männliche Arbeiter
Bauhilfsarbeiter
Belader
Bunkerarbeiter
Entlader
Grubenarbeiter (Gewinnung und Verarbeitung von Steinen und Erden)
Hafenarbeiter
Hilfsarbeiter
Lagerarbeiter
Platzarbeiter
Weibliche Arbeiter
Hilfsarbeiterin
Näherin
Reinmacherin
Sortiererin
2. Arbeiter in der Landwirtschaft
Leistungsgruppe 1
Arbeiter mit langjähriger Berufserfahrung oder Fachausbildung, die besonders verantwortungsvolle, schwierige oder qualifizierte Arbeiten ausführen. Ergibt sich nicht nach den Me...