Kommentar

Die Frist zur Kündigung des GmbH-Geschäftsführers aus wichtigem Grund beginnt bei Zuständigkeit der Gesellschafterversammlung spätestens, wenn alle Gesellschafter Kenntnis von den Kündigungstatsachen erlangt haben und endet zwei Wochen danach.

Dies gilt jedoch nur, sofern die Gesellschafterversammlung innerhalb dieser Frist gesetz- und satzungsmäßig zusammentreten, wirksam beschließen und die Kündigungserklärung dem Geschäftsführer zugehen lassen kann.

 

Link zur Entscheidung

BGH, Urteil vom 17.03.1980, II ZR 178/79

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