Frühe Hilfen sind lokale und regionale Programme zur Unterstützung von Schwangeren sowie Müttern und Vätern von Säuglingen und Kleinkindern bis zu 3 Jahren. Sie bieten überforderten Eltern alltagstaugliche und niedrigschwellige Hilfen und stärken sie in ihrer Erziehungskompetenz. Unter Frühe Hilfen versteht man vielfältige Maßnahmen und Angebote, die präventiv gegen Kindeswohlgefährdungen und -vernachlässigung schützen. Für die praktische Umsetzung Früher Hilfen ist eine enge Vernetzung und Zusammenarbeit von unterschiedlichen Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe notwendig.
Sozialversicherung: Die Frühen Hilfen umfassen verschiedene Maßnahmen, wie
- Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere Beratung und Hilfe in Fragen der Partnerschaft und des Aufbaus elterlicher Erziehungs- und Beziehungskompetenzen nach § 16 Abs. 3 SGB VIII,
- Schwangerschaftsberatung,
- die medizinische Vorsorge für Mütter und Väter nach § 24 SGB V,
- Kinderuntersuchungen gemäß § 26 SGB V und
- Frühförderung (§ 46 SGB IX) und heilpädagogische Leistungen (§ 79 SGB IX) für Kinder mit oder drohender Behinderung.
Die Rahmenbedingungen für verbindliche Netzwerkstrukturen sind in § 3 KKG geregelt.
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