Nach Ungültigerklärung eines "Einbaubeschlusses" besteht ein individueller Anspruch auf Folgenbeseitigung. Dieser ist darauf gerichtet, dass die Wohnungseigentümer ermessensfehlerfrei darüber befinden, ob eine ohne ermächtigenden Beschluss durchgeführte Maßnahme wieder rückgängig gemacht werden soll.

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