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Funktion einer Gutschrift als Rechnung

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Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofs vom 14. März 1996 ging es um die Auslegung von Artikel 21 Nr. 1 Buchst. c und Artikel 22 Abs. 3 Buchst. c der 6. EG-Richtlinie bezüglich der Anerkennung einer Gutschrift als Rechnung. Der Bundesfinanzhof fragte, ob eine Gutschrift als Rechnung betrachtet werden kann und ob ein in der Gutschrift ausgewiesener höherer Steuerbetrag, als er nach den Umsätzen geschuldet wurde, vom Gutschriftempfänger abgeführt werden muß.

Der Kläger versteuerte im Streitjahr seine im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebs ausgeführten Umsätze aufgrund der entsprechenden Option gemäß § 24 Abs. 4 UStG 1980 nicht nach Durchschnittsätzen ( § 24 Abs. 1 UStG 1980), sondern nach den allgemeinen Vorschriften. Über seine Lieferungen rechneten die Leistungsempfänger gegenüber dem Kläger mit Gutschriften gemäß § 14 Abs. 5 UStG 1980 ab. Den Leistungsempfängern war nicht bekannt, daß der Kläger auf die Durchschnittsatzbesteuerung verzichtet hatte. Sie wiesen deshalb in den Gutschriften Umsatzsteuerbeträge in Höhe von 13 % ( § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UStG 1980) gesondert aus und nicht – wie es der Besteuerung des Klägers nach den allgemeinen Vorschriften entsprochen hätte – in Höhe des ermäßigten Steuersatzes in Höhe von 7 %. Der Kläger widersprach diesem Steuerausweis nicht.

Der EuGH beschäftigt sich in seiner Entscheidung mit zwei Fragen:

  • Kann eine vom Leistungsempfänger ausgestellte Gutschrift als Rechnung des Leistungserbringers betrachtet werden?
  • Wenn eine Gutschrift als Rechnung betrachtet werden kann, muß dann der Leistungserbringer wie der Rechnungsaussteller behandelt werden, mit der Folge, daß er eine überhöhte Mehrwertsteuer auch schuldet?

Zwar weist der EuGH darauf hin, daß die 6. EG-Richtlinie im Normalfall davon ausgeht, daß der...

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      Entscheidungsstichwort (Thema) Funktion einer Gutschrift als Rechnung  Leitsatz (redaktionell) Die Entscheidung befaßt sich mit der Frage, ob eine Gutschrift als Rechnung betrachtet werden kann und ob ein in der Gutschrift ausgewiesener Steuerbetrag, ...

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