a) |
Die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 und der Richtlinie 2001/86/EG des Rates vom 8. Oktober 2001 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Gesellschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer[1]gegründeten Gesellschaften (SE) sowie die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 und der Richtlinie 2003/72/EG des Rates vom 22. Juli 2003 zur Ergänzung des Statuts der Europäischen Genossenschaft hinsichtlich der Beteiligung der Arbeitnehmer [2]gegründeten Genossenschaften (SCE); |
d) |
die Gesellschaften tschechischen Rechts mit der Bezeichnung "akciová společnost" und "společnost s ručením omezeným"; |
e) |
die Gesellschaften dänischen Rechts mit der Bezeichnung "aktieselskab" und "anpartsselskab"; weitere nach dem Körperschaftsteuergesetz steuerpflichtige Unternehmen, soweit ihr steuerbarer Gewinn nach den allgemeinen steuerrechtlichen Bestimmungen für "aktieselskaber" ermittelt und besteuert wird; |
g) |
die Gesellschaften estnischen Rechts mit der Bezeichnung "täisühing", "usaldusühing", "osaühing", "aktsiaselts" und "tulundusühistu"; |
i) |
die Gesellschaften griechischen Rechts mit der Bezeichnung "ανώνυμη εταιρεία" und "εταιρεία περιορισμένης ευϑύνης (E.πE.)"; |
m) |
die nach zyprischem Recht gegründeten Gesellschaften: "εταιρείες" gemäß der Begriffsbestimmung in den Einkommensteuergesetzen; |
n) |
die Gesellschaften lettischen Rechts mit der Bezeichnung "akciju sabiedrĪba" und "sabiedrĪba ar ierobežotu atbildĪbu"; |
o) |
die nach litauischem Recht gegründeten Gesellschaften; |
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