Das Wichtigste in Kürze:

1. Bei Koaxialkabel- bzw. Induktionsschleifenmessverfahren erfolgt die Geschwindigkeitsmessung mittels einer Weg-Zeit-Bestimmung.
2. Die gängigen Messgeräte, bei denen piezoelektrische bzw. faseroptische Drucksensoren oder Induktionsschleifen als Messwertaufnehmer zum Einsatz kommen, haben von der PTB eine Zulassung erhalten. Von besonderer Bedeutung ist je nach Bauart der Sensoren bzw. Ausführung des Piezo-Vorverstärkers auch die sog. Piezorichtlinie bzw. die Richtlinie zur Eichung des Intelligenten Piezovorverstärkers (IPV).
3. Messgeräte, bei denen piezoelektrische bzw. faseroptische Drucksensoren oder Induktionsschleifen als Messwertaufnehmer zum Einsatz kommen, bedürfen nicht nur einer Zulassung durch die PTB, sondern müssen zum Zeitpunkt der Messung auch gültig geeicht sein. Neben der Eichung des eigentlichen Messgerätes bedarf es regelmäßig auch der zusätzlichen Eichung des Sensorbereiches.
4. Es gelten bestimmte Eich- und Verkehrsfehlergrenzen.
5. Bei Messungen mit Sensoren- bzw. Koaxialkabelmessgeräten können Messfehler in erster Linie aufgrund einer falschen Signalgebung der Sensoren erfolgen. Erreicht der Anteil der verworfenen Messungen (Annullationen) 20 % der beobachteten Durchfahrten, darf die Messstelle nach der jeweils anzuwendenden Richtlinie nicht mehr verwendet werden.
 

Rdn 1993

 

Literaturhinweise:

Beck/Löhle, Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen, DAR 1994, 465

Löhle, Stationäre Geschwindigkeitsmessanlage Traffiphot-S, zfs 1993, 328

Plöckl, Geschwindigkeitsmessung im Straßenverkehr mit "Truvelo M4", DAR 1991, 396

s. auch die Hinw. bei → Geschwindigkeitsüberschreitung, Allgemeines, Rdn 1892 und → Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Allgemeines, Rdn 1922.

 

Rdn 1994

1. Die Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsanlage Gatso GTC-GS11 der Fa. Gatsometer BV ist unter dem Zulassungszeichen 18.15/08.01 von der PTB zur Eichung zugelassen.

 

Rdn 1995

Das Gerät arbeitet wie folgt: Es können bis zu vier unabhängige Fahrspuren und bis zu drei unabhängige Lichtzeichenanlagen (Ampeln) überwacht werden. Für einen zu überwachenden Fahrstreifen jeweils zwei hintereinander in der Fahrbahn verlegte Induktionsschleifen eingesetzt. Diese dienen sowohl als Anwesenheits- als auch als Messsensoren. Verstöße/Übertretungen werden jeweils in zwei sich ergänzenden Fotos dokumentiert. Nach dem Einschalten des Gerätes startet ein automatischer Selbsttest. Dabei werden automatisch Kalibrationsaufnahmen gefertigt, wobei die im Ergebnis dessen angezeigte/eingeblendete Geschwindigkeit zwischen 49,8 und 50,2 km/h liegen muss.

 

Rdn 1996

b) Die Geschwindigkeitsmessung erfolgt nach dem Prinzip einer Weg-Zeit-Messung, wobei die beiden in der Fahrbahn eingelassenen Induktionsschleifen als Sensoren dienen. Bei der Überfahrt eines Fahrzeuges über die Schleifen werden die Induktionsänderungen erfasst, die daraus resultierenden Signalverläufe digitalisiert und in einer nicht näher beschriebenen Analyse der zeitliche Versatz der beiden Signalverläufe bestimmt. Wenn die Überfahrt eines Fahrzeuges durch die erste Induktionsschleife detektiert wird, startet die Aufzeichnung der Signalverläufe. Der Geschwindigkeitswert wird nach Überfahrt der zweiten Induktionsschleife unter Zugrundelegung des Kopfabstandes der Schleifen und des zeitlichen Versatzes der Signalverläufe der beiden Schleifen ermittelt.

 

Rdn 1997

Gemäß innerstaatlicher Bauartzulassung wird ein Messwert verwendet, "wenn bei beiden Signalverläufen einer Überfahrt jeweils mindestens fünf markante Punkte identifiziert werden, um fünf Geschwindigkeitsmesswerte zu ermitteln. …" In welcher Größenordnung die fünf zu ermittelnden Geschwindigkeitswerte übereinstimmen müssen und welche Auswertekriterien insgesamt für einen gültigen Messwert zur Anwendung kommen, ist in offiziell zugänglichen Dokumenten (Gebrauchsanweisung, innerstaatliche Bauartzulassung) nicht beschrieben.

 

Rdn 1998

c) Bei einer Rotlichtmessung läuft mit Beginn einer Rotphase zunächst eine einstellbare Sperrzeit ab, innerhalb derer noch keine Rotlichtverstöße dokumentiert werden. Wenn ein Fahrzeug nach Ablauf der Sperrzeit die zweite Induktionsschleife überfährt, so wird die bis dahin seit Beginn der Rotphase verstrichene Zeit t2 ermittelt und es wird das erste Beweisbild ausgelöst. Das zweite Beweisbild, welches dem Nachweis dient, dass sich das betreffende Fahrzeug weiter in den überwachten Gefährdungs-/Kreuzungsbereich hinein bewegt hat, wird alternativ nach einer fest einstellbaren Bildabstandszeit oder nach einer von der Geschwindigkeit des Fahrzeuges abhängigen Zeit ausgelöst. Im letzteren Fall werden dann alle gemessenen Fahrzeuge im Beweisbild in etwa der gleichen Position abgebildet.

 

Rdn 1999

Die vorwerfbare Rotlichtzeit wird geräteintern (automatisch) aus der Zeit t2 (verstrichene Rotzeit bei Überfahrt der zweiten Induktionsschleife), den standortspezifischen Daten zur Lage der Induktionsschleifen in Bezug zur Haltelinie und die über die Anwesenheitssensoren ermittelte Fahrze...

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