Das Wichtigste in Kürze:

1. Bei einer Geschwindigkeitsmessung mit einem Radargerät wird mit einem Mikrowellensender und elektromagnetischen Wellen gemessen.
2. Die gängigen Radarmessgeräte verfügen über eine Zulassung der PTB.
3. Radarmessgeräte bedürfen nicht nur einer Zulassung durch die PTB, sondern müssen zum Zeitpunkt der Messung auch gültig geeicht sein.
4. Für Verkehrsradargeräte mit Ziffernanzeigen gelten ausweislich Anlage 18 Abschnitt 11 Nr. 4 zu § 33 Abs. 4 EichO bestimmte Eich- und Verkehrsfehlergrenzen.
5. Bestimmte Messfehler basieren auf der Mikrowellenstrahlung sowie dem der Radarmessung zugrunde liegenden Doppler-Effekt und können bei Messungen mit allen Radarmessgeräten auftreten.
 

Rdn 2131

 

Literaturhinweise:

Baumert, Zur Geometrie einer Radar-Geschwindigkeitsmessung, DAR 1997, 163

Beck/Löhle, Fehlerquellen bei Geschwindigkeitsmessungen, DAR 1994, 465

Golder, Die Beurteilung von Geschwindigkeitsmessungen mit Radargeräten – Teil 1, VRR 2009, 94

ders., Die Beurteilung von Geschwindigkeitsmessungen mit Radargeräten – Teil 2, VRR 2009, 135

ders., Die Beurteilung von Geschwindigkeitsmessungen mit Radargeräten – Teil 3, VRR 2009, 176

Grün, Zur Streuung und Reflexion von Radarstrahlung an der Fahrbahnoberfläche, StRR 2010, 458

Jung, Geschwindigkeitsmessung mit Radarpistole, DAR 1991, 316

Mira, Mehrfachreflexionen bei der Verkehrsgeschwindigkeitsmessung mit Radargeräten, PVT 1992, 205

s. auch die Hinw. bei → Geschwindigkeitsüberschreitung, Allgemeines, Rdn 1891 m.w.N. und bei → Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Allgemeines, Rdn 1922.

 

Rdn 2132

1.a) Radarmessgeräte (wie z.B. das M5 Radar) senden kontinuierlich Radarstrahlung aus. Beim M5 Rad2 werden hierbei (zur Entfernungsmessung) erstmals zwei Frequenzen gleichzeitig ausgestrahlt. Diese wird von vorbeifahrenden Fahrzeugen reflektiert. Durch die Reflexion an einem bewegten Fahrzeug hat die reflektierte Radarstrahlung eine andere Frequenz als die ausgesandte. Die Frequenzänderung ist abhängig von der Geschwindigkeit des Fahrzeugs. D. h.: Durch die Bestimmung der Frequenzänderung kann die Geschwindigkeit des Fahrzeugs bestimmt werden. Das Messgerät misst die entstehenden Dopplerperioden und berechnet den Geschwindigkeitswert hieraus, wobei nicht offen gelegte Gleichmäßigkeitskriterien für die Periodenlänge des Dopplersignals einzuhalten sind (dazu und insgesamt zu Radarmessgeräten Burhoff/Grün, § 1 Rn 1427 ff.).

 

Rdn 2133

Beim M5 Rad2 wird hier noch die Entfernung zum Reflektor gemessen und im Bild angezeigt, so dass Reflexionsfehlmessungen erkannt und aussortiert werden können. Deshalb ist hier ein aufmerksamer Messbetrieb auch nicht vorgeschrieben.

 

Rdn 2134

Das Messgerät Traffipax Speedophot misst die entstehenden Dopplerperioden und baut ein Histogramm der gemessenen Geschwindigkeiten auf und berechnet den Geschwindigkeitswert als gewichteten Mittelwert aus dem Histogramm.

 

Rdn 2135

b) Die gemessenen Zeitwerte der Dopplerperioden im zeitlichen Ablauf sind dabei als Rohmessdaten anzusehen (beim M5 Rad2 die Werte beider Sendefrequenzen im zeitlichen Ablauf, sowie die Phasenverschiebung zwischen den beiden Sendefrequenzen).

 

Rdn 2136

2. Das Messgerät kann grds. auf Stativ (oder mit Schutzgehäuse beim M5 Rad2, Traffipax Speedophot und Multanova 6F) aufgestellt werden. Es ist auch möglich, aus stehenden Fahrzeugen heraus zu messen, wobei immer ein aufmerksamer Messbetrieb gewährleistet sein muss (außer beim M5 Rad2).

 

Rdn 2137

Beim Traffipax Speedophot und Multanova 6F ist auch die Messung aus einem fahrenden Fahrzeug heraus (Moving-Radar) ist möglich, aber nicht mehr gängig.

 

Rdn 2138

Grundsätzlich gilt bei Radarmessgeräten, wie dem M5 Radar (ebenso bei Speedophot und Multanova 6F), dass diese Messgeräte besonders kompetentes Personal verlangen, da aufgrund des Messprinzips das Risiko von Fehlmessungen durch Reflexionen an stehenden und bewegten Flächen hoch ist, was wiederrum zu drastisch falschen Messwerten führen kann (Doppelreflexionen).

Siehe auch: → Geschwindigkeitsüberschreitung, Messverfahren, Allgemeines, Rdn 1921.

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