Rdn 2187

 

Literaturhinweise:

Bellmann, Täteridentifikation anhand eines Lichtbildes – Teil 1: Wiedererkennen und Identifizieren, StRR 2011, 419

dies., Täteridentifikation anhand eines Lichtbildes – Teil 2: Bildmaterial, StRR 2011, 463

dies., Täteridentifikation anhand eines Lichtbildes – Teil 3: Gutachten, StRR 2012, 18

Brenner, Die Rolle der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt im OWI-Verfahren unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten, DAR 2023, 670

Cierniak, Prozessuale Anforderungen an den Nachweis von Verkehrsverstößen, zfs 2012, 664

Cierniak/Niehaus, Akteneinsichts- und Offenlegungsrecht im Bußgeldverfahren, DAR 2014, 2

Fromm, Unbegrenzte Kostentragungspflicht von Sachverständigengutachten durch den Betroffenen im Bußgeldverfahren? – Checkliste, DAR 2017, 428

ders., Aktuelle Rechtsprechung zum subjektiven Tatgestand bei Geschwindigkeitsüberschreitungen – Verurteilungen wegen vorsätzlicher Begehungsweise durch die Hilfsmittel der "Vorsatzvermutung" und "Umkehr der Beweislast", DAR 2018, 375

Gabriel/Huckenbeck/Kürpiers, Über die Fragwürdigkeit der Berechnung einer Identitätswahrscheinlichkeit in anthropologischen Gutachten, NZV 2014, 346

Geipel/Spies, Verteidigungshinweise zum Umgang mit anthropologischen Identitätsgutachten, StRR 2007, 216

Gerke/Wollschläger, Videoaufzeichnungen und digitale Daten als Grundlage des Urteils Revisionsrechtliche Kontrolle in den Grenzen des Rekonstruktionsverbots, StV 2013, 106

Goldkamp, Wahllichtbildvorlage und Wahlgegenüberstellung im Verkehrsrecht, NZV 2019, 217

Huckenbeck/Gabriel, Fahreridentifizierung anhand von Messfotos, NZV 2012, 201

Huckenbeck/Krumm, Täteridentifizierung durch Lichtbilder in der verkehrsrechtlichen Praxis, NZV 2017, 453

Junghans, Was ist Schrittgeschwindigkeit?, zfs 2018, 126

König, Zum Begriff der Schrittgeschwindigkeit – zugleich Besprechung von OLG Hamm vom 28.11.2019, DAR 2020, 272 (in diesem Heft), DAR 2020, 278

Krumm, Probleme rund um Messfoto und Messvideo, SVR 2010, 321

ders., Täteridentifizierung und Bezugnahme auf Videos und Lichtbilder in der Urteilsbegründung, NZV 2012, 267

Niehaus, Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen im Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, NZV 2016, 551

Niemitz, Zur Methodik der anthropologisch-biometrischen Begutachtung einzelner Tatfotos und Videoaufzeichnungen, NZV 2006, 130

ders., Identifikation von Personen anhand von Lichtbildern – ein Beitrag zur Methodendiskussion im Lichte der aktuellen Rechtsprechung, DAR 2011, 768

Rösing/Quarch/Danner, Zur Wahrscheinlichkeitsaussage im morphologischen Identitätsgutachten, NStZ 2012, 548

Staub, Prozessuale Voraussetzungen zur Identifizierung des Betroffenen/der Betroffenen anhand eines "Fotos" und den damit verbundenen Folgen für das Rechtsbeschwerdeverfahren, DAR 2016, 293

ders., Zum Verweis auf Fotos von Vergleichspersonen zum/zur Betroffenen i.S.d. § 267 Abs. 1 S. 3 StPO, der über § 71 Abs. 1 OWiG auch im Bußgeldverfahren gilt, DAR 2019, 231

ders., Das "Privatgutachten" bei der Verteidigung im Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, DAR 2020, 169

Schott, Identitätsgutachten im Rahmen von Verkehrsdelikten, NZV 2011, 168

ders., Das menschliche Ohr – Ein besonderer Merkmalskomplex zur Identitätsprüfung im Rahmen der Erstellung von anthropologischen Vergleichsgutachten bei Verkehrsdelikten, NZV 2014, 393

ders., Zur Unterscheidung von Identifizieren und Wiedererkennen, NZV 2022, 20

Schrey/Haug, Der Umfang richterlicher Kontrolle bei Entscheidungen über Geschwindigkeitsverstöße, NJW 2010, 2917

Theune, Polizeibeamte als Berufszeugen in Strafverfahren, StV 2020, 321

s. auch die Hinw. bei → Geschwindigkeitsüberschreitung, Allgemeines, Rdn 1891

→ Geschwindigkeitsüberschreitung, Urteil, Allgemeines, Rdn 2179

→ Identifizierung anhand eines Lichtbildes, Allgemeines, Rdn 2553, jew. m.w.N.

 

Rdn 2188

1. Die Anforderungen, die das wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung verurteilende amtsgerichtliche Urteil erfüllen muss, sind unterschiedlich, u.a. je nachdem, ob der Mandant den Verkehrsverstoß eingeräumt oder bestritten hat (dazu Rdn 2199) und welche Messmethode verwendet worden ist. Die nachfolgende Checkliste zeigt, worauf der Verteidiger bei der Prüfung des tatrichterlichen Urteils achten muss.

 

☆ Sie bezieht sich allerdings nur auf den Schuldspruch und nicht auf die Rechtsfolgenseite (dazu → Fahrverbot, Anforderungen an das Urteil , Rdn 1506 ; → Fahrverbot, Checkliste , Rdn 1623 ; → Geldbuße, wirtschaftliche Verhältnisse , Rdn 1869 ). Wegen der allgemeinen Anforderungen an das tatrichterliche Urteil i.Ü. wird verwiesen auf → Urteil, Allgemeine Feststellungen , Rdn 3739 ).Fahrverbot, Anforderungen an das Urteil, Rdn 1506; → Fahrverbot, Checkliste, Rdn 1623; → Geldbuße, wirtschaftliche Verhältnisse, Rdn 1869). Wegen der allgemeinen Anforderungen an das tatrichterliche Urteil i.Ü. wird verwiesen auf → Urteil, Allgemeine Feststellungen, Rdn 3739).

 

Rdn 2189

2. Falls der Mandant bestritten hat, zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Geschwindigkeitsüberschreitung der Fahrer des Fahrzeugs gewesen z...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge