Ist für die im Sondereigentum stehenden Räume eines Teileigentums vereinbart, dass als Gebrauch "Laden mit Lager" erlaubt ist, widerspricht der Gebrauch der Räume als "Eltern-Kind-Zentrum" dieser Vereinbarung. Der Gebrauch kann sich allerdings nach einer typisierenden Betrachtungsweise, auf die sich auch ein Mieter als Fremdnutzer berufen kann, als zulässig erweisen.

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