Soll der Erwerb – wie in aller Regel – von einem Bankinstitut finanziert werden, sollte zunächst eine Finanzierungsbestätigung vom betreffenden Bankinstitut eingeholt werden. Die Finanzierungsbestätigung selbst ist kein Kreditvertrag. Der Erwerber ist insoweit auch nicht verpflichtet, einen Kreditvertrag abzuschließen. In der Finanzierungsbestätigung bestätigt die Bank jedoch, dass sie den Kreditantrag geprüft hat und grundsätzlich zu einer Kreditvergabe bereit ist. Dies ist ein wichtiges Signal an potenzielle Verkäufer, die ungern wertvolle Zeit in ggf. finanzschwache Interessenten investieren.

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