Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung[2] [Bis 31.12.2019: kerntechnische Entsorgungssicherheit] ist zuständige Behörde für
2. |
die Genehmigung der Beförderung von radioaktiven Stoffen nach Absatz 5.1.5.1.2 ADR/RID/ADN; |
3. |
die Beförderungsgenehmigung durch Sondervereinbarungen zur Beförderung radioaktiver Stoffe nach Absatz 5.1.5.1.3 in Verbindung mit Abschnitt 1.7.4 ADR/RID/ADN; |
4. |
die Entgegennahme der Benachrichtigung nach Absatz 5.1.5.1.4 ADR/RID/ADN; |
6. |
die Genehmigung des Strahlenschutzprogramms für die Beförderung von radioaktiven Stoffen mit einem Spezialschiff nach Absatz 7.1.4.14.7.3.7 ADN. |
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