Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr[2] [Von 2015 bis 2022: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur] ist zuständige Behörde für
1. |
den Abschluss von Vereinbarungen nach Abschnitt 1.5.1 ADR/RID oder Abkommen nach Abschnitt 1.5.1 ADN und deren Übersendung an die UNECE/OTIF; |
2. |
Aufgaben nach Kapitel 1.15 ADN; |
Von 2019 bis 2020:
3. |
die Anerkennung von Untersuchungsstellen nach Unterabschnitt 1.16.1.4 ADN; |
5. |
die Prüfung und Auswertung der Berichte über die Meldungen von Ereignissen mit gefährlichen Gütern nach Unterabschnitt 1.8.5.1 ADR/RID/ADN und erforderlichenfalls deren Weiterleitung an das Sekretariat der UNECE, der OTIF oder der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt; |
6. |
den Erlass von Vorschriften für Druckbehälter nach den Absätzen 9.3.1.23.1, 9.3.2.23.5 und 9.3.3.23.5 ADN;[4] [Von 2019 bis 2020: und] |
7. |
[5]den Erlass von Vorschriften für Druckbehälter, Armaturen und Druckleitungen nach den Absätzen 9.1.0.40.2.7, 9.3.1.40.2.7, 9.3.2.40.2.7 und 9.3.3.40.2.7 ADN und |
8.[6] [Bis 31.12.2020: 7.] |
[7]die Übertragung der Befugnis zur Ausstellung von Zulassungszeugnissen auf eine Untersuchungsstelle nach Unterabschnitt 1.16.2.3 ADN. |
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