Gruppe I:
Einfache, vorwiegend schematische oder mechanische Tätigkeiten, für die keine Berufsausbildung erforderlich ist.
Tätigkeitsbeispiele:
Sortieren und Ablegen von Schriftverkehr und anderen Unterlagen (Registratur), einfache Karteiarbeiten, Abschreiben, Postabfertigen, Bedienen einfacher Büromaschinen, z.B. Vervielfältigen, Fotokopieren, Adressier- und Frankiermaschinen, leichte Botendienste, Hilfstätigkeiten im Lager oder Versand.
Gruppe II:
Einfache kaufmännische oder technische Tätigkeiten, die Kenntnisse und Fertigkeiten erfordern, für die eine zweijährige kaufmännische oder gleichwertige Berufsausbildung vorausgesetzt wird. Dieser Ausbildung entspricht eine kaufmännische oder technische Berufstätigkeit von 3 Jahren. Der erfolgreiche Besuch einer berufsvorbereitenden Maßnahme, z.B. Fachschule oder ähnliches wird auf die vorgenannte Frist mit einem Jahr angerechnet.
Tätigkeitsbeispiele:
Einfache Schreibarbeiten, Schreiben von Rechnungen nach Vorgabe, Übertragungsarbeiten, Vergleichsarbeiten, Schreiben von Statistiken und Belegen, eigenständiges Ordnen und Ablegen von Schriftverkehr und sonstigen Unterlagen, umfangreiche Karteiarbeiten, Bedienen von Fernsprechanlagen und/oder Fernschreibgeräten, Zusammenstellen und Einordnen von Waren, Auszeichnen nach Vorgabe, Kontrollieren von Waren, Kundenbedienungen ohne Beratung, Ausgabe von Waren.
Gruppe III:
Kaufmännische und technische Tätigkeiten, die eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kaufmann im Groß- und Außenhandel, Bürokaufmann oder eine gleichwertige Ausbildung voraussetzen.
Dieser Ausbildung entspricht eine kaufmännische oder technische Berufstätigkeit von 4 Jahren, Der erfolgreiche Besuch einer berufsvorbereitenden Maßnahme, z.B. Fachschule oder ähnliches wird auf die vorgenannte Frist mit einem Jahr angerechnet.
Tätigkeitsbeispiele:
Erledigen von regelmäßig wiederkehrenden Inlands-Expeditionsarbeiten, form- und stilgerechtes Aufnehmen und Wiedergeben von Diktaten mittels Stenogramm oder Diktiergerät, Schreiben von Rechnungen, Auszeichnen, Bearbeiten von Kontokorrentkonten und Mahnen auch unter Verwendung von maschinellen Hilfsmitteln, Übertragen von Belegen auf Konten, Bearbeitung von Kontoauszügen, Verkaufen, Bedienen von Fernsprechanlagen auch mit mehreren Amtsanschlüssen und/oder Fernschreibgeräten, Telefonische Auftragsannahme, Bestellen und Abrufen im Rahmen vorausgegangener Dispositionen, Erfassen und Prüfen von Daten, einfache Kassentätigkeit, Dekorieren nach Anweisung, technisches Zeichnen, Labortätigkeit.
Gruppe IV:
Kaufmännische oder technische Tätigkeiten mit den Voraussetzungen der Gruppe III, die weitergehende Kenntnisse voraussetzen.
Tätigkeitsbeispiele:
Führen von Registraturen, Erledigen von Expeditionsarbeiten, selbständiges Fertigen von Schriftstücken nach kurzen Angaben, Aufnehmen und Wiedergeben von Stenogrammen bzw. Diktaten mit fremdsprachlichem Text (eine Fremdsprache), Schreiben von Rechnungen, Führen und Auswerten von Statistiken, Bearbeiten und Überprüfen von Sach- und Kontokorrentkonten und Erledigen des sich hieraus ergebenden Schriftwechsels und Mahnwesens, Bearbeiten der Gehalts- und Lohnkonten, Erstellen von Provisionsabrechnungen, selbständige Kassentätigkeit, Anbieten und Verkaufen von Waren, telefonische Auftragsannahme, telefonische Kundenbetreuung, Reisen, Einholen und Bearbeiten von Angeboten, Bestellen und Abrufen, Bearbeiten von technischen Offerten und Fertigungsplänen, Vorführen von einfachen Maschinen und Einweisen des Bedienungspersonals bei Kunden, Erstellen von einfachen Programmen unter Anleitung (Juniorprogrammieren), Bedienen von kleinen und mittleren EDV-Anlagen, Erfassen und/oder Prüfen von Daten mit höherem Schwierigkeitsgrad (z.B. Ablochen von EDV Programmen), Anzeigensachbearbeitung (ggf. mit Umbruch), Erstellen von Druckvorlagen im Verlag (ggf. mit Kalkulation, Produktionsplanung und Einkauf, technisches Zeichnen (selbständig mit mehrjähriger Praxis), Labortätigkeit (selbständig mit mehrjähriger Praxis).
Gruppe V:
Kaufmännische oder technische Tätigkeiten mit den Voraussetzungen der Gruppe IV, die größere Erfahrung voraussetzen und weitgehend selbständig ausgeübt werden.
Tätigkeitsbeispiele:
Sekretariatsarbeit, Führen fremdsprachlicher Korrespondenz, Übersetzen fremdsprachlicher Texte, Führen der Buchhaltung, Einkaufen, Verkaufen, Reisen kalkulieren, Erstellen von Angeboten, Dekorationstätigkeit nach eigenen Entwürfen, Leiten von Betriebsgruppen mit mehr als 5 Mitarbeitern, Erstellen von Programmen, Bedienen von größeren EDV-Anlagen, Anzeigensachbearbeitung, herstellerische Tätigkeit im Verlag, Anfertigen und/oder Weiterentwickeln von Layouts im Verlag und/oder graphischen Entwürfen.
Gruppe VI:
Selbständige, verantwortliche Tätigkeiten, die gründliche Sachkenntnisse, umfangreiche, langjährige Berufserfahrung und Übersicht über betriebliche Zusammenhänge voraussetzen.
Tätigkeitsbeispiele:
Leiten des Lagers, Leiten von Expeditionen, hauptamtliches Ausbilden, Führen der Buchhaltung, Einkaufen, Verkaufen, Planen und...