Nun schon in der 11. Auflage erscheint das Buch "Schadensverteilung bei Verkehrsunfällen" und hilft dem Praktiker, die zahlreiche Rechtsprechung in diesem Bereich zu überblicken und auf den konkret vorliegenden Fall anzuwenden.

Ein Alleinstellungsmerkmal ist dabei die optische Unterstützung mittels grafischer Darstellung der Unfallsituationen. Gerade auch für den Laien hilfreich, seine konkrete Situation wiederzuerkennen und die Beteiligung am Unfall realistisch einzuschätzen. Hilfreich gerade auch in der Anwaltskanzlei, um die Skizzen dem Mandanten vorzulegen, ob sie seine konkrete Unfallsituation widerspiegeln. Denn der Quotenbildung zur Regulierung der Ansprüche aus einem Verkehrsunfall kommt gerade bei der Abwicklung von kleinen und mittleren Verkehrsunfällen im Massengeschäft große Bedeutung zu. Auch wenn die Bestimmung der Quote eine Einzelfallentscheidung ist, kommt Vergleichsfällen eine erhebliche Bedeutung zu. Ebenso sind diese von Bedeutung, wenn es um den auf den üblichen Ablauf derartiger Unfälle gestützten Anscheinsbeweis geht. Dabei helfen die zahlreichen zu den einzelnen Unfallkonstellationen dargestellten Urteile, eine gerechte Quote für den Einzelfall zu finden.

Als ehemaliger Präsident von PEOPIL, einer europäischen Vereinigung von Personenschadenjuristen, kennt der Autor die Vorzüge einer individuellen Quotenbildung gegenüber einer schematischen Haftungsverteilung. Auch in seiner Position als ehemaliger Vizepräsident im "Institut für Europäisches Verkehrsrecht" (IEVR) sammelte er Erfahrung mit der Regulierung in anderen Ländern.

Die Neuauflage umfasst mehr als 300 neue Urteile, die in die darstellende Systematik eingearbeitet worden sind. So können bei einem Bearbeitungsstand von Dezember 2022 auch die neuesten Entwicklungen der Rechtsprechung nachvollzogen werden.

Neben der Darstellung der Fälle und Ihrer Haftungsquoten enthält das Werk auch eine Einführung in die Gefährdungs- und Verschuldenshaftung sowie in einem separaten Teil auch Ausführungen zur Kaskoversicherung, was die Leistungskürzung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit betrifft. Diese runden das Werk ab.

Jost Henning Kärger, München, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

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